Gut 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente kommen immer mehr Menschen, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, in die Auszahlungsphase.
Viele Riester-Sparer unterliegen dem Irrtum, sie könnten sich die volle Guthabensumme einschließlich der erhaltenen Zulagen in einer Summe als Kapital auszahlen lassen. Andere stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die von ihrem Anbieter angebotene Rente anzunehmen. Wieder andere wollen wissen, was mit ihrem Guthaben geschieht, wenn sie versterben.
Wenig bekannt ist die Möglichkeit, mit Hilfe des Riester-Guthabens die eigene selbstgenutzte Immobilie seniorengerecht umzubauen. „Nicht alle Anbieter klären über die Einzelheiten bei einer Investition in die Immobilie auf“, weiß Brigitte Mayer, Altersvorsorgeexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Die Expertinnen der Verbraucherzentale Hessen werfen die wichtigsten Fragen rund um die fälligen Riester-Guthaben auf, damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zielvoller geplant werden kann.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet einen Online-Vortrag „Riester-Verträge kurz vor der Rente“ an. Der Vortrag findet am 04. Juli 2022 von 17.00 bis 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.
0661/77453