



Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung
Was steht mir zu - was muss ich zahlen?
Der Unterhalt und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausforderungen und führt nicht selten gradewegs in den Rosenkrieg. Klar sollte sein: Wenn Eheleute oder Partner sich trennen haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte.
zusätzliche Informationen:In Präsenz in der Volkshochschule Fulda, Raum 108 oder 208 Unterm Heilig Kreuz 1, 36037 Fulda
18.02.2025 um 19:30 Uhr
Referent: ISUV-Kontaktanwalt Florian Bühler
Fachanwalt für Familienrecht
Eine Anmeldung zur Präsensveranstaltung ist nicht unbedingt notwendig aber es würde den Überblick erleichtern.
Zu unserer „Online Veranstaltung“ ist eine Anmeldung per Mail an [email protected] bis zum 18.02.2025 um 12:00 notwendig
Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]

