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27.11.12 - REGION

Entlastung durch Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Finanzielle und zeitliche Hilfe

Pflegebedürftige Menschen und ihre Betreuungspersonen erhalten von 2013 an mehr Geld und zusätzliche Leistungen – so sieht es das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vor, teilen die Johanniter in einer Presseerklärung mit. Es soll vor allem die Versorgung von Demenzkranken verbessern und die ambulante Pflege stärken. Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Pflegemittel oder technische Pflegehilfsmittel wie der Johanniter-Hausnotruf: Erstmals bekommen Menschen mit „eingeschränkter Alltagskompetenz" auch dann Unterstützung, wenn sie in Pflegestufe 0 eingestuft sind.

„Eingeschränkte Alltagskompetenz meint, dass Betroffene aufgrund geistiger Einschränkungen zum Beispiel nicht mehr allein in der Lage sind, ihren Tagesablauf zu strukturieren und zu bewältigen", erklärt Matthias Krause, Abteilungsleiter Hausnotruf und Servicezentrale. „Wenn Treppensteigen unmöglich geworden ist, bedeutet die Anschaffung eines Lifts eine große Hilfe – und kann sogar verhindern, dass ein Umzug ins Pflegeheim nötig wird." Die Feststellung der „eingeschränkten Alltagskompetenz" erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist künftig verpflichtet, fünf Wochen nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistung eine Entscheidung über die Leistungsbewilligung mitzuteilen.

„Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können", sagt Oliver Meermann, Vorstand des Regionalverbandes Gießen und weist auch darauf hin, dass nun auch sogenannte „pflegerische Betreuungsmaßnahmen" von ambulanten Pflegediensten finanziert werden können. Gemeint sind damit Leistungen wie zum Beispiel das Vorlesen von Büchern und Zeitungen oder Spaziergänge. Ein Schritt in die richtige Richtung, „denn dadurch steigt die Lebensqualität", betont Meermann. Bislang konnten nur Leistungen aus den Bereichen Grundpflege, Ernährung und Hauswirtschaft mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch pflegende Angehörige soll das Pflege-Neuausrichtungsgesetz entlasten. Zukünftig erhalten Pflegepersonen die Hälfte des Pflegegelds weiter, auch wenn Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird. Wer Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch nimmt, erhält wie bisher das Pflegegeld in voller Höhe. „Damit soll es Angehörigen ermöglicht werden, eine Auszeit nehmen zu können. Denn Pflege kostet Kraft", sagt Marco Schulte-Lünzum, Rettungsdienstleiter im Regionalverband Gießen.

Deshalb soll mit dem neuen Gesetz auch der Zugang zur Rehabilitation für pflegende Angehörige einfacher werden, etwa bei der Beantragung einer Kur. Ihre besonderen Belange müssen die Krankenversicherungen bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen entsprechend berücksichtigen. „Es geht sowohl um körperliche Erholung als auch um die Stärkung der Psyche", erläutert Schulte-Lünzum. Und noch etwas ist neu: Mit der Pflegetätigkeit können künftig auch dann Rentenansprüche erworben werden, wenn der wöchentliche Pflegeaufwand bei einer oder mehreren Personen zusammengerechnet mehr als 14 Stunden beträgt. Bislang erhielten die pflegenden Angehörigen nur Rentenversicherungsansprüche gutgeschrieben, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche betreut haben.

„Insgesamt verbessert das Pflege-Neuausrichtungsgesetz die Situation von Betroffenen und Angehörigen an vielen Stellen", sagt Marlies Brück. In der Servicebroschüre „Stärkung der ambulanten Pflege und Betreuung. Neue Leistungsansprüche durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ab 1. Januar 2013" haben die Johanniter die anstehenden Veränderungen zusammengefasst. Die Broschüre steht im Internet unter http://www.johanniter.de zum Download zur Verfügung.+++

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