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Der Prozessort: das Landgericht Fulda - Fotos: Stefan Fleischer
Die Angeklagten: Elke G. (links) aus Kassel und der Münchner Fachanwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz
21.04.09 - FULDA
Vor dem Schwurgericht am Landgericht Fulda hat heute ein Prozess wegen "versuchten Totschlags" gegen eine 54-jährige Frau aus Kassel und einen 59-jährigen Fachanwalt für Medizinrecht begonnen. Es geht um einen Fall, der sich im Dezember 2007 in einem Pflegeheim in Bad Hersfeld abspielte. Die Frau soll die künstliche Ernährung ihrer 76-jährigen Mutter Erika K. aus einem Dorf bei Bad Hersfeld unterbrochen haben, nachdem diese - infolge eines Schlaganfalls - bereits fünf Jahre im Wachkoma gelegen hatte und zuletzt nur noch dank eines Luftröhrenschnitt atmen konnte. Vor ihrer Erkrankung soll die Mutter "lebensverlängernde Maßnahmen und künstliche Ernährung" abgelehnt haben. Allerdings lag eine Patientenverfügung der Schwerkranken nicht vor.
Die Tochter - die sich umfangreich hatte juristisch und medizinisch beraten lassen - wurde am Sterbebett ihrer Mutter festgenommen. Danach wurde die "Zwangsernährung" der Frau - gegen den Willen der Tochter - im Klinikum fortgesetzt, wo sie dann 14 Tage später "auf der sterilen Intensivstation" verstarb. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung sehen in diesem Vorgang einen "Präzedenzfall", der juristisch aufgearbeitet worden soll. Deshalb streben beide Parteien - unabhängig vom Fuldaer Urteil - eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe an. Es geht eben in diesem Fall um mehr, ums Grundsätzliche - eben wie weit Sterbehilfe gehen darf.
"Ich wollte meine Mutter im Sterben begleiten"
Mit tränenerstickter Stimme schilderte die 54-jährige Elke Charlotte G. fast eine halbe Stunde lang sehr detaillierte das Leiden ihrer Mutter und die Entwicklung bis zu dem Punkt, an dem sich die künstliche Ernährung und lebensverlängernden Maßnahmen an ihrer Mutter stoppen wollte. "Ich hatte eine sehr innige Verbindung zu meiner Mutter" schilderte sie ihre persönliche Beziehung. Und auch das Durchschneiden des Schlauches für die künstliche Ernährung sei schrittweise über drei Tage geplant gewesen, "um den Wunsch meiner Mutter umzusetzen".
Die Leiterin des Bad Hersfelder Altenpflegeheims übrigens habe aus Gewissensgründen zwar ihre Zustimmung zur Sterbehilfe verweigert aber auch erklärt, sie würde nichts dagegen unternehmen. Mitangeklagt ist der 59-jährige Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Wolfgang Putz, der selbst Mediziner ist und Frau G. über viele Wochen beraten hatte.
Das Problem: es gibt keine persönliche Patientenverfügung
Allerdings erzählte die 54-Jährige von einem sehr intensiven Gespräch mit ihrer Mutter nach einer Hirnblutung des Vater, dass sie (die Mutter) niemals künftlich am Leben erhalten werden wollte. Doch schriftlich hatte die Mutter das danach nicht formuliert - und vier Wochen später erlitt sie den folgenschweren Hirnschlag. Aber nicht nur die Tochter, sondern auch der Bruder waren sich einig, dass es der eindeutige Wille der Mutter war, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu akzeptieren.
In einer Selbsthilfegruppe für Angehörige von Komapatienten fand Elke G. den Kontakt zu Fachanwalt für Medizinrecht aus München. Er erklärte die Sterbehilfe für rechtlich unbedenklich – trotz fehlender Patientenverfügung und beschrieb ihr, wie sie den Schlauch kappen sollte. Als die Tochter am 21. Dezember den Schlauch mit der Schere kappte, bemerkten zwei Pflegekräfte den durchgeschnittenen Schlauch und meldeten dies der Heimleitung.
Festnahme am Sterbebett der Mutter
Diese informierte die Polizei, die Kripo nahm die Tochter am Sterbebett der Mutter fest und dann soll die Heimleiterin gesagt haben: "Ab heute wird wieder zwangsernährt". Der Rettungsdienst brachte die Sterbende dann ins Klinikum Bad Hersfeld, wo sie am 05. Januar 2008 auf der Intensivstation verstarb. Mit der Klinikleitung gab es offenbar mehrfach konträre Diskussionen. So soll der Tochter angeboten worden sein: "Sie bekommen von uns 1.000 Euro, wenn sie ihre Mutter woanders hinbringen".
Insgesamt sind für den Prozess vier Verhandlungstage (heute, morgen, 28. und 30. April) mit mehreren Gutachtern und 17 Zeugen angesetzt. Das Schwurgericht Fulda will am 30. April voraussichtlich sein Urteil verkünden.
ZUM HINTERGRUND:
Einer der drei Verteidiger von Tochter und Fachanwalt ist Prof. Dr. Gunter Widmaier (Karlsruhe), ein anerkannter Rechtsexperte. In einer Verhandlungspause äußerte er sich zu diesem Prozess und meinte, alles spreche dafür, dass dieser Fall auch noch vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, verhandelt werde. Hören und Sehen Sie dazu ein Kurz-Interview - und klicken dafür auf den folgenden Link: http://www.osthessen-tv.de/?Kunde=377&ID=4067 (red.) +++
Das Schwurgericht heute in Fulda
Die Anklagevertreterin: Staatsanwältin Christine Seban
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