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Wurde vom Landgericht Fulda Ende April 2009 zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt: der Münchener Fachanwalt Wolfgang Putz, der heute vom BGH in Karlsruhe freigesprochen wurde. - Archivfotos: Hans-Hubertus Braune

Elke Glor war schon vom Fuldaer Landgericht freigesprochen worden

25.06.10 - KARLSRUHE

BGH kassierte Urteil des Landgerichts FD - Freispruch für Sterbehilfe-Anwalt

Einen richtungsweisenden Freispruch hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute im Fall eines vom Landgericht Fulda im April 2009 zuvor wegen Totschlags verurteilten Rechtsanwalts verkündet. Das Urteil, das heute Vormittag vom BGH gefällt wurde, war mit großer Spannung erwartet worden, weil es Klarheit in eine bislang undurchsichtige Rechtslage bringen sollte: Darf man lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung straffrei abbrechen, wenn sich der Patient selbst dazu nicht mehr äußern kann ? Der auf Patientenrecht spezialisierte Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, eine Sonde zu durchschneiden, über die ihre jahrejahrelang im Wachkoma liegende Mutter versorgt worden war. Verteidigung und Anklagevertreter hatten vor dem BGH beide auf Freispruch plädiert. Mit diesem Grundsatzurteil hat sich der BGH eindeutig für das Recht auf menschenwürdiges Sterben ausgesprochen. Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist danach nicht mehr strafbar, wenn der betreffende Patient das so in einer Verfügung festgelegt hat.

Der heute freigesprochene Medizinanwalt hatte auch vor dem Landgericht Fulda die Auffassung vertreten, die künstliche Ernährung des Bad Hersfelder Pflegeheims gegen den Willen der Patientin und ihrer Angehörigen stelle rechtlich gesehen eine Körperverletzung dar, die mit dem Durchschneiden des Schlauchs beendet wurde. Auch das Landgerichts Fulda hatte zweifelsfrei festgestellt, dass die Komapatientin die lebensverlängernde Behandlung ablehnte. Die Tochter und ihr Anwalt beriefen sich daher auf das Recht und den Wunsch der Todkranken auf ein Sterben in Würde. Das Gericht sah im Durchschneiden des Schlauchs aber ein „aktives Tun“, kein „Sterben lassen“ – wie es der Bundesgerichtshof ohne Strafverfolgung zubilligt. Die Frau war vom Landgericht freigesprochen worden, während der Fachanwalt für Medizinrecht wegen versuchten Totschlags verurteilt wurde. Dagegen hatten er und auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Der BGH musste deshalb grundsätzlich darüber entscheiden, welches der beiden sich offensichtlich widersprechenden Gesetze in diesem und ähnlichen Fällen zur Anwendung kommt: Das Patientenverfügungsgesetz, das den Sterbewillen der betroffenen Person respektiert oder das Verbot der Tötung auf Verlangen. Zugrunde liegt die Frage, ob eine Behandlung oder die künstliche Ernährung abgebrochen werden darf, wenn ein Patient seine Wünsche nicht mehr artikulieren kann und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Lesen Sie auch den ON-Beitrag über den Prozess und das Urteil vor dem Fuldaer Landgericht mit einem Videobeitrag, in dem die freigesprochene Tochter, der verurteilte Anwalt sowie die bekannte Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu Wort kommen.

http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1165437

+++ci

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