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20.08.10 - REGION

"Anderer Name - gleiche Masche" - Telefonabzocke der "Czech Media Factoring"

Viele Verbraucher haben sich in den letzten Wochen wieder über dubiose Rechnungen und Mahnschreiben für angeblich in Anspruch genommene Telefonerotik-Dienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen beschwert. Absender ist eine Firma namens “Czech Media Factoring“ mit Postfachadresse im osthessischen Petersberg. Ähnlich lautende Briefe wurden in der Vergangenheit unter den Namen TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc. und Pepper United S.R.O. versandt. Postfachadresse und Rechnungslayout blieben immer gleich. Die Verbraucherzentrale hat hier nur einen Rat: nicht zahlen, gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat bereits verschiedentlich vor Rechnungen der Petersberger Postfachinhaber gewarnt. Verschickt werden Rechnungen und Mahnungen in Höhe von bis zu 90 Euro, in denen mehrere Ortsnetzrufnummern aufgeführt sind, von denen der Rechnungsempfänger zumindest eine Nummer angewählt und damit eine Telefonerotik-Dienstleistung in Anspruch genommen haben soll. In den zuletzt bekannt gewordenen Fällen nennt sich der Absender „Czech Media Factoring“. Wer nicht zahlt bekommt Mahnungen mit deutlich erhöhten Forderungen und weitergehenden Drohungen.

Verbraucherzentrale: Eindeutige Regeln - Verbraucher müssen nicht zahlen

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass eine Zahlungsverpflichtung nur besteht, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt in Anspruch genommen wurde. „Telefonerotikdienste werden üblicherweise über 0900er-Rufnummern abgerechnet. Solche Premium-Dienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unterliegen in Deutschland festen Regeln, etwa im Hinblick auf Preistransparenz, Preisansagepflichten und Preishöchstgrenzen“, so Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wer als Anbieter die Verbraucher schützenden Regeln über die Anwahl von Ortsnetzrufnummern umgehen will, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen. Denn Verbraucher sind in diesen Fällen der Umgehung nicht zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet“, so Lassek weiter.

Petersberger "Unternehmen" hat noch nie Zahlung durchsetzen können

Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen, die Nerven zu behalten und vor allem die Zahlung zu verweigern. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, kann dazu den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hessen nutzen, der im Internet unter www.verbraucher.de oder in allen Beratungsstellen erhältlich ist. Spätestens, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, müssen betroffene Verbraucher reagieren. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt.

Der Verbraucherzentrale Hessen ist bislang noch kein Fall bekannt geworden, in dem das Petersberger “Unternehmen“ einmal seine Drohung wahr gemacht und die angeblichen “Schulden“ per Mahnbescheid oder Klage gerichtlich durchgesetzt hätte. Deshalb bekräftigt Peter Lassek nochmals: „Man darf sich von solchen dreisten Abzockfirmen wirklich nicht in Panik versetzen lassen und sollte keinesfalls zahlen! Nur wenn keiner mehr zahlt, hören diese Versuche auch mal auf.“

Missbrauch von Rufnummern an die Bundesnetzagentur melden

Auch der Bundesnetzagentur ist das geschilderte Geschäftsmodell bekannt und es wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Anordnungen der Abschaltung von rechtsmissbräuchlich genutzten Rufnummern verhängt. Die Abschaltungsanordnungen der Bundesnetzagentur wegen des Missbrauchs von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste wurden durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt (Beschluss vom 26.01.2010, Aktenzeichen: 13 B 1742/09).

In letzter Zeit sind die Firmen allerdings dazu übergangen, um drei Stellen gekürzte Rufnummern oder gar keine Rufnummern in ihren Rechnungen aufzuführen. Für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur ist die Kenntnis einer ungekürzten Rufnummer sowie deren rechtswidriger Nutzung unbedingt erforderlich. Verstöße von Unternehmen können an folgende Adresse gemeldet werden: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Schütt 13, 67433 Neustadt, Fax: (06321) 93 41 11, Telefon: (0291-99 55 206, E-Mail: [email protected] +++

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