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19.09.10 - Lauterbach
Koalition: „Privat-Übertragung der Musikschule sichert Perspektive für Erhalt“
Als "sichere Perspektive für einen langfristigen Erhalt von Musikschulunterricht" in Lauterbach bezeichnet die aus CDU, FDP und FW bestehende Stadtverordneten-Koalition die Entscheidung zu Gunsten der Übertragung der städtischen Musikschule an die privatrechtlich organisierte „musikkulturschule“. „Wir werden für diese Lösung stimmen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir nur durch eine solche Übertragung eine langfristige Perspektive für das Angebot von Musikunterricht in Lauterbach schaffen können“, betonten die Fraktionsvorsitzenden Dr. Jens Mischak (CDU), Rainer Stöhr (FDP) und Hans-Jürgen Schütz (FW) in einer Presseerklärung.
Mit dem vom Magistrat vorgelegten Vertragswerk liege nun eine gute Lösung auf dem Tisch, die neben der Sicherung des bisherigen breiten Angebotes von Musikunterricht der städtischen Musikschule auch den Erhalt der vorhandenen Ensemble-Arbeit sowie der sozialen Abfederung der Kosten für Familien bedeute. Man habe über einen Zeitraum von über 16 Monaten verschiedene Lösungen, die angesichts des enormen Kostendruckes auf die Musikschule in Betracht gekommen wären, geprüft und sehe in der Übertragung der Musikschule die einzige ernsthafte Alternative, mit der die Interessen von allen Beteiligten berücksichtigt werden könnten, so die Fraktionschefs.
Mit Helmut Ströher und Annette Deibel von der musikkulturschule (gemeinnützige GmbH) habe man kompetente Personen an der Seite, die durch die durchweg qualifizierten Lehrkräfte der städtischen Musikschule in ihrer Arbeit unterstützt werden können. „Von diesem Projekt können beide Seiten profitieren, wenn die Bereitschaft zur Zusammenarbeit auch vorhanden ist“, erklärten Mischak, Stöhr und Schütz.
Soweit in diesem Zusammenhang die Erhöhung der städtischen Musikschulgebühren als weitere Alternative vorgeschlagen worden sei, könne man dies nach Ansicht von CDU, FDP und FW nicht vertreten. Nach den vorgelegten Berechnungen sei eine viermalige Erhöhung der derzeitigen Musikschulgebühren um jeweils 10% notwendig, um den Zuschussbedarf der Stadt an die Musikschule auf rund 30.000,00 EUR im Jahre 2014 zu reduzieren. Die vorgenannte Zahl gelte jedoch nur dann, wenn im gleichen Zeitraum Schülerzahlen, Honorarzahlungen an die Lehrkräfte sowie die sonstigen Rahmenbedingungen konstant blieben. „Wenn wir die Gebühren aber in dieser Größenordnung erhöhen, liegen wir in vier Jahren um bis zu 50% über den jetzigen Gebühren und um bis zu 30% über den Gebühren der musikkulturschule. Schon durch eine erste Erhöhung zum 01.01.2011 erreichen wir bei bestimmten Angeboten das Niveau der musikkulturschule“, erläutern Mischak, Stöhr und Schütz. „Wir hätten dann im Vergleich zum heutigen Niveau einen sozial kaum zu rechtfertigenden Anstieg und könnten nicht einmal sicher sein, dass uns Schülerinnen und Schüler erhalten bleiben“.
Dabei sei den Fraktionen bewusst, dass natürlich auch die musikkulturschule auf Gebührenerhöhungen angewiesen sein könne, jedoch sei der „Puffer“ bis zu den angepeilten städtischen Gebühren groß. Mischak, Stöhr und Schütz sehen in dem vorgelegten Vertrag alle Forderungen, die berechtigter Weise auch von Seiten des Fördervereins der städtischen Musikschule erhoben worden seien, angemessen abgewogen und berücksichtigt. „Es wird auch in Zukunft Ensemble-Arbeit mit städtischer Unterstützung geben und Kinder, die auf eine Ermäßigung der Tarife aufgrund von sozialen Gründen, angewiesen sind, erhalten auch in Zukunft Unterstützung durch städtischen Zuschüsse“, betonten die Fraktionsvorsitzenden.
Nachbesserungsbedarf, der aber bis zur Stadtverordnetenversammlung geklärt werden könne, sehen CDU, FDP und FW in der Laufzeit des Vertrages sowie in den Vertragsübergängen der Honorarkräfte. Deswegen habe man hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages auch einen Ergänzungsantrag im Ausschuss gestellt, so dass bis zur Stadtverordnetenversammlung mit der Musikkulturschule nachverhandelt werden könne. Im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen in den Entwürfen der Honorarverträge mit den städtischen Musikschullehrern nähmen die Fraktionen von CDU, FDP und FW das Angebot von Helmut Ströher ernst, wonach bei den konkreten Vertragsverhandlungen über die Klausel der Schüler -„Übernahme“ bei einem Ausscheiden einer Lehrkraft noch verhandelt werden könne.
Die Fraktionen riefen dazu auf, das Gemeinsame und nicht das Trennende in den Vordergrund der Beratungen zu stellen. „Insofern können wir nicht verstehen, dass in aktuellen Pressemitteilungen die Rede davon ist, dass man die Big Band der Musikschule zum letzten Mal bei einem Konzert hören könne. Da die Fortführung der Big Band geplant ist, stimmt diese Meldung schlicht und einfach nicht“, so Mischak, Stöhr und Schütz. Wer an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sei und der Übertragung der Ensemble-Arbeit eine echte Chance geben wolle, dürfe mit entsprechenden Mitteilungen die Atmosphäre nicht belasten. Die Stadtverordnetensitzung, bei der die abschließende Entscheidung über die Zukunft des Musikschulunterrichtes in Lauterbach vorgesehen ist, findet am kommenden Dienstag, 21. September 2010, um 19 Uhr im Rathaus statt. +++