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05.02.09 - FULDA

"Priesterbruderschaft Pius X. nach wie vor ohne Rechtsstatus in katholischer Kirche"

Zu den Plänen der Priesterbruderschaft Pius X. hat heute in Fulda Generalvikar Prof. Dr. Gerhard Stanke für das Bistum Fulda eindeutig Stellung bezogen. Die Veröffentlichung ihrer Position hat die Bistumsverwaltung offenbar gewählt, weil die "Piusbruderschaft St. Pius X." öffentlich bekundete, an ihren Plänen zum Bau einer eigenen Kapelle in Fulda festhalten zu wollen.

In der Stellungnahme erklärte der Generalvikar, dass die Piusbruderschaft "nach wie vor keine volle Einheit mit der Katholischen Kirche" und daher keinen Rechtsstatus in der Kirche habe und dass ebenso "nach wie vor" Gottesdienste und Sakamentenspendungen der Piusbruderschaft nicht erlaubt seien.

Zugleich machte Prof. Stanke klar, dass diese Gruppe für den Bau einer Kapelle in Fulda die Erlaubnis des katholischen Ortsbischofs benötige. Stanke betonte, wenn der Piusbruderschaft an einem "ernsthaften Bemühen" um die Wiederherstellung der Einheit mit der Katholischen Kirche gelegen sei, werde sie keinen Kapellenbau ohne die notwendige Erlaubnis des katholischen Ortsbischofs unternehmen. (Das obige Foto entstand im September 2008 bei einer Wallfahrt der Piusbruderschaft in Fulda).

Interessierte können hier nachfolgend den Text der Stellungnahme IM WORTLAUT nachlesen.

"Das Bistum Fulda weist darauf hin, daß zwar die Exkommunikation gegen die vier 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991) unerlaubt geweihten Bischöfe durch den Papst aufgehoben worden ist, daß sich diese aber ebenso wie die Priester der Bruderschaft weiterhin im Zustand der Suspension befinden, d. h. sie keine priesterlichen bzw. bischöflichen Handlungen vornehmen dürfen.

Die volle Einheit der Piusbruderschaft mit der Katholischen Kirche ist nach wie vor nicht gegeben. Die Priesterbruderschaft wird, wenn sie wieder zur Katholischen Kirche gehören will, ohne Wenn und Aber die Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. und Benedikt XVI. anerkennen müssen. Dazu gehören auch die Anerkennung des Dialogs mit dem Judentum und die Anerkennung der Religionsfreiheit, wie sie im Zweiten Vatikanischen Konzil festgeschrieben worden ist. Die Kirche erwartet darüber hinaus von den Vertretern der Piusbruderschaft eine klare und unmißverständliche Distanzierung von jeglichen antisemitischen und holocaust-leugnerischen Äußerungen. Dies hat der Heilige Stuhl am 4. Februar eindeutig klargestellt. Die Priesterbruderschaft hat innerhalb der Katholischen Kirche bislang keinen Rechtstatus.

Ist der Piusbruderschaft an einem ernsthaften Bemühen um die Wiederherstellung der Einheit mit der Katholischen Kirche gelegen, wird sie keinen Kapellenbau ohne die notwendige Erlaubnis des katholischen Ortsbischofs unternehmen.

Wir stellen klar, daß seitens der Katholischen Kirche Gottesdienste und Sakramentenspendungen der Piusbruderschaft nach wie vor nicht erlaubt sind. Katholischen Gläubigen ist eine Teilnahme daran nicht möglich. Das weitere Verhalten der Piusbruderschaft – auch im Hinblick auf den Kapellenbau – wird zeigen, ob sie die vom Papst ausgestreckte Hand zur Versöhnung ergreifen wird.

Prof. Dr. Gerhard Stanke

Generalvikar des Bistums Fulda"

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