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17.12.10 - Gelnhausen

FDP: Drohen MKK-Gasversorgung Gaspreis-Rückzahlungen von 50 Mio. Euro?

„Die zu Unrecht abgezockten Gaskunden der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH sind ihrer längst überfälligen Entschädigung einen großen Schritt näher gekommen“, kommentiert der FDP-Kreistagsabgeordnete Oliver Braun das am Freitag gefällte Urteil des Amtsgerichtes Gelnhausen. Das Gericht hat einem langjährigen Gaskunden in einem Musterfall Rückzahlungen von 2.500 Euro für zuviel gezahlte Beträge bis ins Jahr 1990 rückwirkend zugestanden.

„Damit könnte aber das von uns seit langem skizzierte Worst-Case-Szenario für die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH Wirklichkeit werden”, mahnt Braun. Mehrfach habe die FDP-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass die überaus berechtigten fälligen Rückzahlungen eine finanzielle Schieflage bei der Main-Kinzig-Gas auslösen könnten, sagt Braun, der sich in der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung um die Erstattung zu Unrecht erlangter Preisanteile stets für die Gaskunden im Main-Kinzig-Kreis eingesetzt hat.

Da der vorliegende Fall einvernehmlich als Musterfall verhandelt worden sei, sei das Urteil maßgeblich für die weiteren anhängigen Klagen und in einem weiteren Schritt auch für die ausstehende Entschädigung aller rund 23.000 betroffenen Gaskunden. „Herr Landrat, woher sollen die weit über 50 Millionen Euro kommen, die die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH aller Voraussicht nach aufbringen muss?“, fragt der FDP-Kreispolitiker Braun. Eine solche Summe ergebe sich, wenn man die 2.500 Euro des Musterfalls als Basis für die Entschädigung aller betroffenen Kunden nehme.

„Bisher waren von den Aufsichtsratsmitgliedern Landrat Pipa und dem Ersten Kreisbeigeordneten Frenz stets nur ausweichende und unsubstantiierte Einlassungen zu vernehmen“, kritisiert Braun scharf. „Die Kreisspitze muss den Tatsachen endlich ins Auge sehen “, betont der FDP-Kreistagsabgeordnete mit Blick auf eine drohende Insolvenz der Main-Kinzig-Gas. „Es hätte gar nicht so weit kommen müssen“, macht Braun gleichermaßen deutlich. Schließlich habe das Oberlandesgericht Frankfurt bereits im Mai 2009 geurteilt, dass eine in bestimmten Sonderverträgen vorhandene Preisklausel unwirksam sei.

„Wir haben uns in der Folge ausdrücklich für eine Rechtssicherheit für alle Beteiligten ausgesprochen“, schildert der FDP-Kreispolitiker den stets glasklaren Kurs der Liberalen. „Eine solche Rechtssicherheit hätte den Kunden den seitdem schwelenden Streit über vermeintliche oder tatsächliche Kulanzzahlungen erspart und für Planungssicherheit gesorgt. Auch haben sich die Liberalen sogar für den Verkauf der Kreisbeteiligung an der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH ausgesprochen, um mit dem Erlös die Kunden entschädigen zu können. „Dieser Zug ist nun aber längst abgefahren“, betont Oliver Braun.

„Die Schlinge um den Hals der Aufsichtratsmitglieder der Main-Kinzig-Gas Pipa und Frenz zieht sich jetzt immer enger zusammen“, macht er deutlich. Denn mit dem Urteil im Musterfall werde ein Ausgang des Prozesses zugunsten aller Kläger immer wahrscheinlicher. „Wir haben gebetsmühlenartig darauf hingewiesen, dass es zu dieser Situation kommen wird“, so Braun. „Die Kreisspitze muss dringend einen Plan vorlegen, wie eine Zahlungsunfähigkeit der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH verhindert und wie finanzieller Schaden vom Main-Kinzig-Kreis abgewendet werden kann”, fordert der FDP-Kreispolitiker.

Zum Hintergrund

Der Gaspreisstreit um zuviel gezahlte Beträge von rund 23.000 Kunden der Gasversorgung Main-Kinzig GmbH schwele bereits seit Jahren, so die FDP. Obwohl immer wieder verschiedene Gerichte zugunsten der Verbraucher geurteilt hatten, sei eine fällige Entschädigung der Gaskunden stets ausgeblieben. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai 2009, dass eine in bestimmten Sonderverträgen vorhandene Preisklausel unwirksam sei.

Im März dieses Jahres habe außerdem der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Gaspreise für Privatkunden nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen. Doch genau dies sei auch bei bestimmten Tarifen der Gasversorgung Main-Kinzig der Fall gewesen. Zu Recht forderten daher die Kläger vor dem Amtsgericht Gelnhausen eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge zurückreichend bis ins Jahr 1990. Dabei stünden die Rückzahlungen nach einem jüngsten Urteil des BGH vom Juli 2010 auch jenen Kunden zu, die bisher keinen Widerspruch eingelegt hätten. +++

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