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HERBSTEIN 1.000 Euro Belohnung

Kater durch Bärenfalle verletzt - PETA sucht den Tierquäler

17.12.14 - Fahndung nach Fallensteller: Am vergangenen Mittwoch wurde in Herbstein (Vogelsbergkreis) im Bachweg ein durch ein Tellereisen schwer verwundeter Kater gefunden. Die Falle wurde vermutlich durch einen bislang unbekannten Tierquäler aufgestellt. Zwischen 3 und 4 Uhr bemerkte eine Zeitungszustellerin das verletzte Tier und alarmierte einen Tierarzt. Seitdem wird der Kater tierärztlich betreut. Die Polizeistation Lauterbach bittet um Hinweise zu der Straftat. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters führen. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt. Hinweise nimmt die Polizeistation Lauterbach unter der Rufnummer 06641 - 97 10 oder im Internet unter Polizei.Hessen.de/Onlinewache entgegen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 - 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Tellereisen zählen zu den brutalsten Fang- und Tötungsapparaten. Die zuschnappenden Stahlzähne graben sich wie Messer in das Fleisch der Tiere und verursachen schwerste Verletzungen an Muskeln, Sehnen und Knochen“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Obwohl ihre Verwendung illegal ist, werden Tellereisen immer noch von verantwortungslosen Tierquälern aufgestellt. Möglich ist, dass der Täter aus Jägerkreisen stammt. Immer wieder ignorieren Jäger das Tierschutzgesetz und fügen Tieren damit erhebliche Leiden zu.“

Der Gebrauch von Tellereisen ist in der Europäischen Union bereits seit 1995 verboten, paradoxerweise ist der Handel mit den Fallen in Deutschland aber noch erlaubt. Durch legal wie auch illegal aufgestellte Fallen werden in Deutschland jedes Jahr unzählige Hunde, Katzen, Vögel und andere Tiere verstümmelt oder getötet. PETA fordert ein allgemeines Verbot der Fallenjagd. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. +++


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