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BURGHAUN Nix mit schnellem Internet

Kunden in der Warteschleife: Unklare Situation um Glasfasernetz

19.03.15 - Aus Sicht der Verbraucher schlichtweg nur sehr schwer nachvollziehbar: Erst wird schnelles Internet angekündigt, kilometerweit die notwendigen Glasfaserkabel verlegt und dann das große „Nix“. Simon Sauerbier (parteilos), der erst Ende letzter Woche in sein neues Bürgermeisteramt eingeführt worden war, fasst die Situation zusammen: „Wir haben eine Autobahn, können aber nur im dritten Gang darauf fahren.“ Zwar sind in den vergangenen Jahren die infrastrukturellen Voraussetzungen mit dem Verlegen von Glasfaserkabeln geschaffen worden, doch nun hängt es an etwas ganz Anderem. Da teilweise Gemeindemittel in den von der deutschen Telekom ausgeführten Ausbau geflossen sind, darf das Unternehmen nach Regulierungsvorgaben der Bundesnetzagentur in diesen Leitungen kein Vectoring anbieten oder betreiben. Ein weiteres Problem stellt unter Umständen die Nähe zu Hauptverteilerkästen dar.

„Bisher ist der Vectoring-Ausbau im so genannten Nahbereich um die Hauptverteiler nicht möglich, weil es zu Störungen im Netzbetrieb kommen könnte. Der Hintergrund: Hauptverteiler sind Knotenpunkte, über die die Kabelverzweiger – die grauen Kästen am Straßenrand – angeschlossen sind. Die Vectoring-Technik wird in diesen Kabelverzweigern installiert. Befinden sich die aufgerüsteten Kabelverzweiger im Umkreis von bis zu 550 Metern um einen Hauptverteiler, könnte es Störungen geben, wenn über die Hauptverteiler der Telekom VDSL-Anschlüsse betrieben werden. Die bisherigen Nutzungsrechte der Wettbewerber verhindern, dass die Telekom ihr Netz im Nahbereich um die Hauptverteiler aufrüsten kann“, heißt es in einer Erklärung der Telekom.

Die Bundesnetzagentur wiederum überwacht den Wettbewerb unter den Telekommunikationsunternehmen und ist an deutsche und europäische Regelungen gebunden. Dort bestätigte man derartige Fälle, die in Verbindung mit dem gewünschten Einsatz von Vectoringtechnologie wiederkehrend auftreten würden. Zur Situation in Burghaun könne erst nach Klärung der Sachlage eine inhaltliche Angabe gemacht werden. Grundsätzlich kann derzeit eine Glasfaserleitung mit der Vectoringtechnologie nur von einem Anbieter genutzt werden. Um eine Wettbewerbsgerechtigkeit zu erhalten, ist die Bundesnetzagentur vorgeschaltet. Deren Regulierungsvorgaben untersagen eine Nutzung durch denjeniegen, der mit Fördermitteln diese Glasfaserkabel verlegt hat.

Die Gemeinde Burghaun, die Telekom und die Bundesnetzagentur befinden sich derzeit in „einer Erörterungs- und Klärungsphase“, wie Sauerbier am Mittwoch gegenüber OSTHESSEN|NEWS erklärte. „Erst wenn wir exakt wissen, was genau in welchem Fall die Lage problematisiert, können wir ein Lösungskonzept erarbeiten“, sagte der 36-Jährige. Ihm sei sehr daran gelegen, die Sachlage schnellstmöglich zu klären und dann die vorhandenen Probleme zu lösen. Für die Gemeinde Burghaun sei schnelles Internet wichtig, um in Hinblick auf den demografischen Wandel wettbewerbsfähig zu bleiben. Derzeit sei der Bereich von Burghaun mit der Vorwahl 06652 ausgebaut, für den Ausbau des Kiebitzgrundes mit der Vorwahl 06653 werde noch ein Anbieter gesucht, der dort investieren wolle. Nach Angaben der Telekom wurde der Ortsteil Steinbach bisher über die Funklösung versorgt. Alle Kunden, die über keinen der neuen IP-Anschlüsse verfügen, wurden und werden darüber geführt. Die Kunden, die sich für einen der neuen IP-Anschlüsse (nun bis zu 50 MBit statt 16 MBit) entscheiden, werden über das angesprochene neue Glasfaserkabel versorgt, so das Unternehmen abschließend.

Für die Burghauner indes bleibt ein schwacher Trost: Die (Daten-)Autobahn ist da. Bei manchen fehlt die Autobahnauffahrt, bei manchen kann der vierte Gang nicht eingelegt werden und bei wieder anderen trifft unter Umständen beides zu. Um im Bild des neuen Bürgermeisters zu bleiben. (am)+++


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