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Von l.n.r: Bernhard Klitsch, Martin Himmelmann (stellv. Vorsitzender), Jürgen Diener (MIT-Kreisvorsitzender), Walter Arnold (Landtagsabgeordneter), Markus Schwarz (Beisitzer), Luzia Bickert (neue MIT Vorsitzende von Bad Salzschlirf-Großenlüder), Maria Erb (Beisitzerin), Edwin Balzter (MIT-Kreisgeschäftsführer) -

GROßENLÜDER MIT mit neuem Vorstand

Dr. ARNOLD über Vorteile von Vergabe- und Tariftreuegesetz

28.03.15 - Im Rahmen einer Mitgliederversammlung im Landgasthof Weinhaus Schmitt hat die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Großenlüder-Bad Salzschlirf Frau Luzia Bickert einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Weitere bekannte Mittelständler stehen ihr bei der Vorstandsarbeit zur Seite: Martin Himmelmann (Stellvertretender Vorsitzender) sowie als Beisitzer Maria Erb, Bernhard Klitsch, Friedrich Meister und Markus Schwarz. Der neue Vorstand hat sich für die kommenden Jahre viel vorgenommen und wird sich aktiv dafür einsetzen, dass der Mittelstand einen hohen Stellenwert in der Politik und im öffentlichen Leben bekommt. Gerade in Großenlüder und Bad Salzschlirf sind die hier ansässigen Firmen der Garant für Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde.

Zuvor hatte Dr. Walter Arnold, MdL das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz vorgestellt und über dessen Auswirkungen auf die Gemeinden berichtet. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen, sei die Beibehaltung der bestehenden Vergabefreigrenzen gewesen. Die Vergabefreigrenzen haben sich in Hessen bisher grundsätzlich bewährt. Sie bieten den Vergabestellen ausreichend Flexibilität, um Aufträge an heimische Unternehmen zu vergeben und ermöglichen ein zügiges Verfahren.

Eine Beschränkte Ausschreibung oder Freihändige Vergabe ist zulässig wenn folgende Auftragswerte nicht erreicht werden: 1. Bauleistungen je Gewerk (Fachlos): a) bei Beschränkter Ausschreibung 1 Million Euro, b) bei Freihändiger Vergabe 100.000 Euro, 2. Lieferungen und Leistungen je Auftrag: a) bei Beschränkter Ausschreibung 207.000 Euro, bei Freihändiger Vergabe 100.000 Euro.

Abschließend bedankte sich Luzia Bickert bei Dr. Arnold und betonte, dass die MIT sich dafür einsetze, dass die Kommunen ihre Auftragsvergaben auf Grundlage des neuen Gesetzes vornehmen und die hierin genannten Wertgrenzen voll ausschöpfen. Die MIT sei die einzige, wirkliche politische Interessenvertretung für den Mittelstand sei. Eine Stärkung des Mittelstandes im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft führe zu Vorteilen für die zahlreichen Mitarbeiter in den heimischen Betrieben.+++


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