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LUDWIGSAU Beteiligungsverfahren

Leitung Wahle-Mecklar von TenneT im Planfestellungsverfahren

21.04.15 - Das Leitungsbauprojekt Wahle-Mecklar des Übertragungsnetzbetreibers TenneT ist eines der zentralen Projekte der Energiewende. Mit dem erfolgreichen Ausbau regenerativer Energiequellen muss auch die Übertragungskapazität insbesondere für Windstrom von Nord- nach Süddeutschland erweitert werden. Gleichzeitig wird über die Umspannwerke die Versorgungssicherheit von Niedersachsen und Nordhessen auch in Zukunft und bei schwankender Einspeisung von Grünstrom gewährleistet.

Mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens für den rund 48 Kilometer langen Abschnitt C und der anstehenden Veröffentlichung der Planunterlagen durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geht die umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung von TenneT nun auch in der formellen Genehmigungsphase weiter: Vom 21. April bis einschließlich 20. Mai 2015 liegen die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsicht in allen beteiligten Kommunen aus und werden im Internet ab dem 21. April auch unter folgendem Link veröffentlicht: http://genehmigung-hard-lgnihe.wahle-mecklar.de .


Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens haben alle Bürger, Bürgerinitiativen, Verbände, Kommunen und Behörden damit die Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen einzusehen. Bis einschließlich 03. Juni 2015 besteht außerdem die Gelegenheit, sich offiziell zum Leitungsbauprojekt Wahle-Mecklar Abschnitt C bei der Genehmigungsbehörde zu äußern.

Der Eröffnung des Verfahrens für den Leitungsabschnitt C ist ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen, in dem TenneT alle vom Leitungsverlauf berührten Städte und Gemeinden sowie Bürgerinitiativen, Grundstückseigentümer, Verbände und die Politik eng in die Planungen mit eingebunden hat. Neben einer Vielzahl von Planungsgesprächen, veranstaltete TenneT allein in diesem Abschnitt insgesamt vier planungsbegleitende Arbeitskreise auf Landkreisebene und fünf große Bürgerinformationsmärkte. Als Ergebnis dieses Dialogs konnten wertvolle Planungshinweise und Anregungen gewonnen werden, die in den umfangreichen Planungsunterlagen berücksichtigt wurden.
TenneT führt das Dialogverfahren auch in der Genehmigungsphase fort: Im Rahmen von Bürgersprechstunden wird TenneT in den auslegenden Städten und Gemeinden vor Ort sein und Hilfestellung bei der Handhabung der 19 Ordner umfassenden Planfeststellungsunterlagen geben. 

Nach Ende der Unterlagenauslegung und der Einwendungsfrist übergibt die Planfeststellungsbehörde, die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zur fachtechnischen Bewertung an TenneT. Die finale Beantwortung der Einwendungen erfolgt anschließend durch die Planfeststellungsbehörde. Das Verfahren schließt mit dem Planfeststellungsbeschluss ab.

Der Leitungsabschnitt C stellt auch eine weitere Besonderheit dar. Als eines von vier Pilotprojekten in Deutschland kann bei der Verbindung Wahle-Mecklar der abschnittsweise Einsatz von Erdkabeln angewendet werden. Auf einer Länge von 5,5 Kilometern plant TenneT im Bereich Göttingen den Einsatz eines Erdkabels. Der Abschnitt beginnt östlich von Hetjershausen, verläuft östlich von Groß Ellershausen parallel zur A7 und endet südlich von Ohlenhusen (Gemeinde Rosdorf). TenneT ist beim Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsbereich in Europa führend und möchte auch in Deutschland die Erdkabeltechnik im Wechselstrombereich an den Stand der Technik heranführen.


Die Leitung Wahle-Mecklar: Bedarf und Verfahrensstand

Mit einer Spannung von 380 Kilovolt wird die geplante Höchstspannungsleitung Wahle in Niedersachsen mit Mecklar in der Gemeinde Ludwigsau in Nordhessen verbinden. Energieknotenpunkte sind dabei die Umspannwerke an den Endpunkten der Leitung sowie in Lamspringe und Hardegsen. Dort wird die Energie in die Regionen verteilt oder bei Bedarf aus den Regionen abtransportiert. Die rund 230 Kilometer lange Leitung erhöht außerdem die Übertragungskapazität für Windenergie in der Nord- Süd-Achse und gewährleistet auch in Zukunft die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Niedersachsen und Nordhessen. Der vordringliche Bedarf für diese Leitung wurde 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) festgestellt.

Das Gesamtprojekt Wahle-Mecklar wird in vier Einzelverfahren beantragt. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bereits im September 2013 das Genehmigungsverfahren für den Abschnitt A, von Wahle bis Lamspringe, eröffnet. Die eingegangenen Einwände und Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange wurden bearbeitet. Der Erörterungstermin findet im 2. Quartal 2015 statt. Für den Abschnitt B, von Lamspringe bis Hardegsen, hat die NLStBV am 19. Mai 2014 das Genehmigungsverfahren eröffnet. Für den Abschnitt C, vom Umspannwerk Hardegsen bis zur niedersächsisch-hessischen Landesgrenze, wurde am 12. März 2015 das Verfahren durch die NLStBV eröffnet.

Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt D von der niedersächsisch-hessischen Landesgrenze bis zum Umspannwerk Mecklar Ende März 2015 durch das Regierungspräsidium Kassel sind nun die gesamten 230 Kilometer des Leitungsbauprojektes im Planfeststellungsverfahren. Die Inbetriebnahme der geplanten Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar strebt TenneT bis Ende 2018 an. Weitere Informationen sind im Internet unter www.wahle-mecklar.de zu erhalten. +++


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