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"Bürokratische Hürden senken - Erdverkabelung den Freileitungen gleichstellen"
08.05.15 - Der hessische Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir hat die Bundesregierung aufgefordert, die Hürden für die Erdverkabelung von Gleichstromtrassen deutlich zu senken. „Bei Gleichstromleitungen wie der geplanten SuedLink-Trasse zählt die Erdverkabelung längst zum Stand der Technik. Deshalb sollten wir überall dort, wo Erdverkabelung technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist, dies grundsätzlich auch ermöglichen“, sagte Al-Wazir am Freitag in Berlin. Ein entsprechender Antrag des Landes Hessen fand im Bundesrat eine breite Mehrheit.
Der Bundesgesetzgeber zieht für den Einsatz von Erdverkabelung bislang äußerst strenge Grenzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die geplante Trasse in einem Abstand von weniger als 400 Metern an einer Siedlung vorbeiführt. „Liegt ein Ort auch nur einen Meter weiter von der geplanten Trasse entfernt, ist Erdverkabelung bislang ausgeschlossen. Dieses Abstandsgebot ist viel zu restriktiv“, so Al-Wazir. „Wir wollen die Erdverkabelung im Bereich des Gleichstroms nicht mehr nur als absoluten Ausnahmefall, sondern als gleichwertige Alternative zur Freileitung betrachten“, so Al-Wazir. „Das heißt nicht, dass die komplette Leitung unter die Erde verlegen werden könnte oder sollte. In technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten sollte dies aber nicht unnötig erschwert werden.“ Der Minister verwies auf die höhere Akzeptanz des Leitungsbaus, wenn die Trassen besonders in Siedlungsnähe unterirdisch verlaufen.
„WIR WOLLEN DIE ERDVERKABELUNG NICHT MEHR NUR ALS ABSOLUTEN AUSNAHMEFALL, SONDERN ALS GLEICHWERTIGE ALTERNATIVE ZUR FREILEITUNG BETRACHTEN.“
Al-Wazir: „Indem wir für die Übertragungsnetzbetreiber die grundsätzliche Möglichkeit schaffen, eigenverantwortlich über den Einsatz von Gleichstromkabeln zu entscheiden, könnten diese bereits bei der Suche nach der raumverträglichsten Trasse die Möglichkeit der Erdverkabelung auf Teilabschnitten prüfen. Der Vorhabenträger erhält dadurch mehr Flexibilität. Auch die Planungszeiträume könnten damit verkürzt werden.“
Nach dem hessischen Antrag ist eine Ausweitung der Erdverkabelungsmöglichkeiten für alle Gleichstromleitungen vorgesehen; nicht aber für Drehstromleitungen. Hier müsse erst noch geklärt werden, inwiefern die Netzstabilität bei unterirdisch verlaufenden Drehstromleitungen gefährdet sein könnte.
Al-Wazir wies zudem darauf hin, dass der hessische Antrag nicht zu einer Kostenexplosion führen werde. „Gerade durch die Begrenzung auf die wenigen Projekte in Gleichstromtechnologie, bei denen die Mehrkosten deutlich unter denen der Drehstromtechnologie liegen, erhöhen wir in erheblichem Maße die Akzeptanz der dringend benötigten Leitungen, ohne dass die Verbraucher durch spürbar steigende Netzentgelte belastet werden“, so der Minister.
Der hessische Antrag ist am Freitag mit breiter Mehrheit im Bundesrat angenommen worden. „Das ist ein starkes Signal der Länder, Erdverkabelung in größerem Umfang zu ermöglichen. Der Ball liegt jetzt beim Bundestag, der über die geplanten Änderungen entscheiden muss“, so Al-Wazir. +++