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REGION Berufungsantrag abgelehnt

Fischereiverband scheitert vor VGH: K+S darf Salzabwasser einleiten

28.08.15 - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe den Berufungsantrag des Verbandes Hessischer Fischer e.V. in dem Streit um die Einleiterlaubnis für Salzabwässer abgelehnt, wie K+S in einer Presseerklärung mitteilt. In dem Verfahren ging es zunächst um einen Eilantrag des Fischereiverbandes, mit dem die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel für die Einleitung von Salzabwasser in die Werra aufgehoben werden sollte. Der Verband scheiterte sowohl vor dem Verwaltungsgericht, als auch am 24.April 2014 mit der Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Die sodann vom Fischereiverband im Hauptsacheverfahren beantragte Zulassung der Berufung wurde nun vom VGH in letzter Instanz abgelehnt, weil u.a. bereits die ursprüngliche Klage nicht fristgerecht eingereicht worden war. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Verband auferlegt, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.


Über die K+S KALI GmbH

Die K+S KALI GmbH mit Sitz in Kassel gewinnt kalium-, magnesium- und schwefelhaltige Rohsalze in sechs Bergwerken in Deutschland. Aus ihnen werden Düngemittelspezialitäten sowie Vorprodukte für vielfältige technische und industrielle bis hin zu pharmazeutischen Anwendungen hergestellt. Die K+S KALI GmbH ist nach eigenen Angaben einer der führenden Anbieter von Kali- und Magnesiumprodukten weltweit. Das zur K+S Gruppe gehörende Unternehmen beschäftigt mehr als 8.000 Mitarbeiter. +++


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