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Verfahrensleiter Timo Karl (mitte) und Nicole Stoppok sowie Manfred Lipp (AfB) mit Kurt Biedenkapp, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft; Bürgermeister Matthias Weitzel und Thomas Heidlas, Gemeinde Mücke; und Ortsvorsteher Horst Hofmann im Büro im Dorfgemeinschaftshaus. -

MÜCKE Einleitung Flurbereinigungsverfahren

Flurbereinigung Atzenhain geht in entscheidende Phase

10.11.15 - Im Jahre 1994 wurde das Flurbereinigungsverfahren Mücke-Atzenhain vom damaligen Amt für Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft Vogelsberg (ARLL), heute Amt für Bodenmanagement Fulda mit Außenstelle in Lauterbach, eingeleitet. Die dringende Notwendigkeit des Baus einer Umgehungsstraße zur Verbesserung der Verkehrs- und Wohnsituation in Atzenhain, machte die Einleitung erforderlich.

Im Flurbereinigungsverfahren wurden die für den Bau und die dazugehörigen Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Flächenankäufe getätigt. Mithilfe des Flurbereinigungsverfahrens mussten im weiteren Verfahrensablauf die entstandenen Durchschneidungsschäden behoben werden. Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft findet darüber hinaus eine Zusammenlegung der Eigentumsflächen im Verfahrensgebiet statt. Begleitend dazu werden durch die Behörde die landschaftspflegerischen Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.

Seit Juli 2015 hat Nicole Stoppok - zuständig für die Bodenordnung beim Amt für Bodenmanagement Fulda - im Dorfgemeinschaftshaus in Atzenhain ein Büro eingerichtet. Dort nahm sie die Abfindungswünsche aller Teilnehmer entgegen. Auch wenn es sich nur um einen Teil der Gemarkung Atzenhain handelt, so waren doch mehr als 140 Beteiligte anzuhören. Die Teilnehmer wurden bezüglich ihrer Wunschlage in der Feldgemarkung angehört, die Pachtverhältnisse wurden aufgenommen, es wurde besprochen, welche Flurstücke aus nachvollziehbaren Gründen in ihrer alten Lage zugeteilt werden müssen und nachgefragt, wer gerne Land erwerben oder abgeben möchte. Sogenannte bedingte Grundstücke, wie zum Beispiel bebaute Flächen, wurden, sofern die Eigentümer nur solche Grundstücke haben, auch schon zugeteilt. Mit Zuteilung ist die abschließende Zuweisung der neuen Flächen gemeint, mit genauer Lage und Flächenangabe.

„In den Abfindungsgesprächen wird alles besprochen, aber nichts versprochen“, so Stoppok, denn es müssen die Wünsche aller Teilnehmer unter einen Hut gebracht werden. Die sinnvolle Zuteilung zum Wohle aller Beteiligten und Landbewirtschafter steht im Vordergrund und nicht der Durchsetzungswille des einzelnen Teilnehmers. Unterstützt wird sie bei ihrer Arbeit von ihrem Kollegen Manfred Lipp.

Moderne Computersoftware erlaubt es die unterschiedlichen Interessen und Wünsche aufzunehmen und die Grundstücke der Teilnehmer in einem sogenannten Geoinformationssystem anzuzeigen, die aktuellen Grundbücher einzusehen und Auszüge auszudrucken, um Teilnehmern gewünschte Informationen an die Hand geben zu können. Bis Ende September dauerte die Abarbeitung der Abfindungswünsche an, im Anschluss daran wurde ein Abfindungsentwurf erstellt.

Nun geht es mit den Abfindungsvereinbarungen weiter, dann werden die neuen Grundstücke zugeteilt. Hierzu wird jeder Teilnehmer erneut in das Verhandlungslokal geladen, um die Neuzuteilung der Grundstücke abschließend zu besprechen. Bei Bedarf werden die Flächen gemeinsam vor Ort besichtigt. Da bis zum Abschluss dieser Vereinbarungen die Äcker noch einmal bestellt werden, können die neuen Grundstückseigentümer erst nach Aberntung dieser Flächen ab Juli/August des Jahres 2016 in die Nutzung ihrer Grundstücke eingewiesen werden. Die Grundstückseinteilung wird vor Ort mit Pflöcken gekennzeichnet und den Teilnehmern auf Wunsch vor Ort gezeigt. Genaue Überleitungsbestimmungen für die unterschiedlichen Feldfrüchte, einschließlich der Regelungen ab wann auf den neu zugeteilten Flurstücken bewirtschaftet werden darf, werden gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft festgelegt.

Im Anschluss an die Einweisung in den neuen Besitz werden alle Ergebnisse der Flurbereinigung im Flurbereinigungsplan zusammengefasst. Auf dieser Grundlage erfolgt die Berichtigung des Grundbuchs, des Liegenschaftskataster und anderer öffentlicher Bücher. ++gr++


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