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Aufhebung der vorgesehenen Reduzierung der Werraversalzung. -

REGION Werra-Weser-Versalzung

Regierungspräsident hebt vorgesehene Reduzierung der Werraversalzung auf

02.12.15 - Die Genehmigungsbehörde habe die schrittweise Reduzierung der Grenzwerte in der Werra zurück genommen, weil das Unternehmen K+S nichts unternommen hat, um die Auflagen der bisher gültigen Genehmigung umsetzen zu können, schreibt die Werra-Weser-Anrainerkonferenz in einer Pressemitteilung.

Ursprünglich habe K+S zugesagt, mit dem "360-Mio.-Euro-Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz" ab 2015 einen Chloridgrenzwert von 1.700 mg/Liter erreichen zu können. Entweder seien die Investitionen nicht getätigt worden oder sie seien ohne jede Auswirkung auf die Gewässerqualität der Werra geblieben. Ohne die jetzt erfolgte Änderung hätte K+S laut der Konferenz wohl ab heute die Produktion drosseln müssen. Da auch hinsichtlich der Laugenversenkung nach Aussagen der Fachbehörden K+S den Genehmigungsauflagen nicht nachgekommen sei, wäre eine Schließung aller Betriebe wohl unausweichlich gewesen.

Dem Unternehmen K+S sei es jetzt gestattet, die Werraversalzung auf dem Niveau des Kriegsgrenzwerts aus dem Jahre 1942 fortzuführen und die Werra bis zu einem Chloridwert von 2.500 mg/Liter zu verschmutzen. Hinsichtlich der Wasserhärte liege die Verschmutzung der Werra fast doppelt so hoch, wie dies 1942 ausdrücklich für Notzeiten gestattet worden sei. Der extrem hohe Wert der Wasserhärte vom 90° dH werde dafür verantwortlich gemacht, dass sich die ökologische Qualität der Werra auch nach Beendigung der extremen Salzbelastung durch DDR-Betriebe nicht verbessert habe.

Auffallend sei, dass der Regierungspräsident sich in seiner Pressemitteilung auf den "Vierphasenplan" bezieht, obwohl dieser als reine Absichtserklärung zwischen der K+S AG und der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B'90/Die Grünen) keine rechtsverbindliche Wirkung auf die Genehmigungsbehörde entfalten könne. "Offenbar möchte der Regierungspräsident andeuten, dass seine Entscheidung nicht die Folge von Sach- und Rechtsabwägungen war, sondern auf Wunsch der Verfasser des "Vierphasenplans" erfolgt ist. Seit der Razzia in seinem Hause ist Dr. Lübcke offenbar vorsichtig geworden", so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz.

Die geänderte Einleitgenehmigung könne vorerst nicht rechtsverbindlich werden, weil seit 2012 eine von der Werra-Weser-Klägergemeinschaft erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Kassel anhängig ist, schreibt die Werra-Weser-Anrainerkonferenz abschließend. +++


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