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Staatsminister Michael Roth MdB: Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben - Archivfoto: Julius Böhm

REGION "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Staatsminister Michael ROTH: Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit

14.05.16 - „Künftig wird es klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge geben. Damit wird dem Missbrauch zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern endlich per Gesetz ein Riegel vorgeschoben“, freut sich der Bundestagsabgeordnete und Staatsminister für Europa, Michael Roth, über den nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen.

Roth sehe in der künftigen gesetzlichen Regelung vor allem auch einen Erfolg für die heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: „Die Handels- und Logistikdrehscheibe Nordhessen ist für die Region von überragender Bedeutung. Darauf sind wir stolz! Nichtsdestotrotz war es immer wieder diese wichtige Zukunftsbranche, die in der Vergangenheit durch zum Teil skandalöse Arbeitsbedingungen in Verruf gebracht wurde“, so Roth weiter. Mit der Umsetzung eines zentralen Versprechens der SPD, auf dem gesetzlichen Wege für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt zu sorgen, sei jetzt viel erreicht worden. „Arbeitsstandards und das Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' müssen ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten“, ist der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete überzeugt.

Auch die Mitbestimmung und Tarifautonomie würden durch den vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt. Abweichungen würden nur dann zulässig werden, wenn sie tarifvertraglich geregelt sind, Branchenzuschlagstarife sollen auch weiterhin Anwendung finden können. Mehr Flexibilität gäbe es also nur dann, wenn Schutz und Sicherheit für die Beschäftigten sozialpartnerschaftlich vereinbart wurden.

Neben der Höchstüberlassungsdauer und der gleichen Entlohnung von Leiharbeitern nach höchstens neun Monaten ein weiterer Erfolg, den Roth sehr begrüße: Der in der Vergangenheit erfolgte missbräuchliche Einsatz als Streikbrecher würde nun ebenfalls gesetzlich verhindert werden. „Zukünftig wird man keine Leiharbeitsbeschäftige für die Tätigkeiten von Streikenden einsetzen dürfen. Ein wesentliches Instrument für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen kann damit nicht mehr einfach unterlaufen werden und zugleich Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmerschaft weiter spalten“, stellt Roth fest. „Unser Ziel ist es, der Zwei-Klassen-Gesellschaft, die in vielen Betrieben durch Ungleichbehandlung herrscht, ein Ende zu setzen.“ +++


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