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RhönEnergie Fulda fängt Care Energy-Kunden auf - Netznutzung gekündigt
07.07.16 - Mehrere Kunden der Care Energy AG berichten der RhönEnergie aktuell von einem Schreiben des örtlichen Netzbetreibers, wonach die Care Energy AG die Netznutzung zum 1. Juli 2016 gekündigt hat. Damit kann das Unternehmen mit Sitz in München seine Kunden in der Region nicht mehr mit Strom und Erdgas beliefern. Die RhönEnergie Fulda fängt die Betroffenen auf und überführt sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben rückwirkend zum 1. Juli 2016 in die Ersatzversorgung.
Mit der Kündigung der Netznutzung kann Care Energy die Anschlüsse ihrer Kunden nicht mehr mit Strom oder Erdgas beliefern. Die RhönEnergie Fulda übernimmt mit sofortiger Wirkung ihre Versorgung. „Wir nehmen mit den betroffenen Kunden sofort Kontakt auf und überführen sie in unsere Ersatzversorgung“, erklärt Christoph Hau, der Leiter des Privatkundenvertriebs bei der RhönEnergie Fulda. „Wir rechnen aber auch damit, dass die Kunden in der nächsten Zeit verstärkt auf uns zukommen.“ Die Betroffenen erhalten in Kürze ein Schreiben des heimischen Versorgers mit weiteren Informationen und Hinweisen auf passgenaue Tarifmodelle.
Bundesnetzagentur prüft Discount-Anbieter
„Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde prüft Care Energy laut Medienberichten schon längere Zeit“, erklärt Hau. Zur Prüfung der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann die Bundesnetzagentur ein Verfahren einleiten – dies geschah bei der Care Energy AG offenbar Ende Juni. Ein solches Verfahren kann schließlich sogar zur Untersagung der Energielieferung führen. Sobald die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber einem Anbieter kündigen oder er dies selbst tut, kann er keine Energie mehr bis zum Hausanschluss liefern – er hat keine Geschäftsgrundlage mehr.
Grundversorger in der Pflicht
„Bei allen Haushaltskunden, die keine expliziten Energielieferverträge abschließen und dennoch versorgt werden müssen beziehungsweise bei Kunden, deren Anbieter plötzlich nicht mehr liefern kann, springt der Grundversorger ein, in diesem Fall die RhönEnergie Fulda. Dies regelt das Energiewirtschaftsgesetz beziehungsweise die Grundversorgungsverordnung für Strom und Erdgas“, ergänzt Hau. „So wird gewährleistet, dass der Letztverbraucher nicht ohne Energie auskommen muss. Dies gibt allen Betroffenen erst einmal Sicherheit. Wir melden uns aktiv beim Kunden – auch bei denen, die vielleicht noch nicht wissen, dass sie betroffen sind, sodass sie sich um nichts kümmern müssen.“ +++