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REGION Es ist Erntezeit

Auf diese Dinge müssen landwirtschaftliche Fahrzeuge auf der Straße achten

25.07.16 - Jetzt rollen sie wieder vermehrt auf den Straßen der Landkreise, es ist Erntezeit. Gemeint sind alle nur denkbaren landwirtschaftlichen Fahrzeuge, vor allem Traktoren mit ihren Anhängern, Mähdrescher, schwere Zugmaschinen mit Ackerpflügen, Grubbern und ähnlichen Gerätschaften. Die Bandbreite reicht hier von den langsamen Traktoren mit 25 km/h bis großen Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 40 oder sogar 60 km/h. Die osthessische Polizei weist in diesem Zusammenhang auf einige Vorschriften hin, die es zu beachten gilt. 

Eine besondere Gruppe stellen laut Polizei zulassungsfreien Anhänger dar, die nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gezogen werden dürfen und bestimmte Voraussetzungen für die Zulassungsfreiheit erfüllen müssen. Hierbei werde oft gegen wichtige Vorschriften verstoßen, die empfindliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen können. Zudem könne der Anhänger dann steuerpflichtig werden.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fahrerlaubnis-Klasse L nicht mehr ausreicht, wenn die Anhänger nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet oder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h mitgeführt werden. Auch mit der Fahrerlaubnis-Klasse T dürfen die zulassungsfreien Anhänger nicht schneller als mit 25 km/h betrieben werden.

An der Rückseite dieser zulassungsfreien Anhänger müssten Geschwindigkeitsschilder (25 km/h) angebracht sein. An der Rückseite des letzten Anhängers muss zudem ein Wiederholungskennzeichen mit dem Kennzeichen einer Zugmaschine des landwirtschaftlichen Betriebes angebracht sein. Alle Anhänger, die seit dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, benötigen eine Betriebserlaubnis. Selbstverständlich sollten die Beleuchtungseinrichtungen immer betriebsbereit sein und erforderlichenfalls instandgesetzt werden.

Für den Betrieb überbreiter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, beispielsweise Mähdrescher und Feldhäcksler, seien gesonderte Erlaubnisse bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen und die erteilten Auflagen einzuhalten. Auch beim Transport der landwirtschaftlichen Güter müsse unbedingt darauf geachtet werden, die Gesamtgewichte einzuhalten und die Ladung ordnungsgemäß zu sichern.

"Trotz Termindruckes in der Erntezeit sollte immer noch etwas Zeit für die Sicherheit im Straßenverkehr bleiben", finden die Beamten. +++


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