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PETERSBERG Gerichtsentscheidung steht aus

Findet der verkaufsoffene Sonntag in Petersberg statt oder nicht?

15.09.16 - Der Streit um den verkaufsoffenen Sonntag in Petersberg geht offenbar in die nächste Runde. Nachdem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Widerspruch gegen die Absicht der Gemeinde eingelegt hat, die Geschäfte am Sonntag, den 9. Oktober öffnen zu lassen, hat Bürgermeister Karl-Josef Schwiddessen (CDU) die Allgemeinverfügung nachgebessert. Seinen Angaben nach wurde das Gebiet massiv begrenzt, in dem die Geschäfte verkaufen dürfen. Jetzt sollen die Läden nicht mehr im ganzen Gemeindegebiet, sondern nur zwischen Globus und Sommerlad öffnen dürfen. 

Von dieser Beschränkung sei auch ver.di unterrichtet worden, sagte Schwiddessen heute auf Nachfrage von O|N. Doch der Gewerkschaft liegt ein entsprechendes Schreiben (noch) nicht vor. Erst nach dem Erhalt und dessen juristischer Prüfung würden gegebenenfalls weitere Schritte erwogen - wie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Auf Nachfrage bei der dort zuständigen 3. Kammer wurde aber klar, dass der verbleibende Zeitrahmen für eine Klage äußerst knapp ist. 

Trotz der Nachbesserung der Gemeinde ist die Dienstleistungsgewerkschaft nach wie vor davon überzeugt, dass der Offene Sonntag in Petersberg die gesetztlichen Vorgaben nicht erfüllt: „Die Öffnung der Geschäfte ist rein ökonomisch motiviert und keinesfalls auf die Steigerung der Attraktivität der ‚kleinen‘ Einzelhändler angelegt“, teilte Angelika Kappe, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Osthessen mit. Ob die Grundsätze der Rechtsprechung eingehalten sind, soll das Gericht entscheiden.

Mit jeder gerichtlichen Entscheidung würde die Auslegung des Gesetzes und damit der umfassende Erhalt des Sonntagsschutzes konkretisiert. Das schaffe auch juristische Klarheit für zukünftige Auseinandersetzungen. Die rechtliche Grundlage sei entgegen landläufiger Meinung vollkommen klar, sie werde allerdings von den Gemeindevertretern sträflich missachtet. Das völlig liberalisierte Ladenöffnungsgesetz in Hessen erlaube Verkaufszeiten von montags 0 Uhr bis samstags 24:00 Uhr, während in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, ein Ladenschlussgesetz werktägliche Verkaufszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet ist. 

Verkaufsoffene Sonntage würden häufig mit der Begründung genehmigt, dass damit der Wirtschaftsstandort vor Ort gestärkt würde und der Handel sich so einem breiten Publikum präsentieren könne. Das Bundesverfassungsgericht habe aber diese Argumentation und auch in seiner Rechtsprechung berücksichtigt. In der Entscheidung heißt es: „Das wirtschaftliche Interesse der Händler der das Einkaufsinteresse der Kunden können nicht als Sachgründe für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen dienen.“

Die Gewerkschaft argumentiert: Je ausgiebiger die Öffnungszeiten unter der Woche möglich seien, umso größer müsse der Anlass für eine Sonntagsöffnung sein. Ein Flohmarkt, wie ihn die Gemeinde als Begründung angebe, sei kein "Groß-Ereignis", das die erweiterte Ladenöffnung rechtfertige.+++


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