Archiv
- Archivbild: Hans-Hubertus Braune

NIEDERAULA Streit der Gemeindevertreter

BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN: "Klare Vorgaben für SPD unverständlich"

10.10.16 - Im Zusammenhang mit der vergangenen Gemeindevertrersitzung der Marktgemeinde Niederaula erlärt das Fraktinsmitglied von Bündnis/Die Grünen, Wolfgang Köhler, in einer Pressemitteilung: Die vor Jahren von der SPD Mehrheit verabschiedete Geschäftsordnung besagt: „Zitat § 9 Abs 1… Eine Sitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreterinnen und/oder der Gemeindevertreter, der Gemeindevorstand oder die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister unter Angabe der zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände verlangt und die Verhandlungsgegenstände zur Zuständigkeit der Marktgemeinde und hier der Gemeindevertretung gehören; die Gemeindevertreterinnen und/oder die Gemeinde-vertreter haben eigenhändig zu unterzeichnen.

Diese Bestimmung haben acht Gemeindevertreter*Innen in Anspruch genommen um die drei TOPs der letzten Gemeindevertretersitzung separat zu behandeln. Dadurch wollte man einer erneuten Mammutsitzung bis 23 Uhr am 4. November vorbeugen. Alle Fraktionen, wohl auch die SPD, hatte sich bereits auf diese Themen vorbereitet weil selbige eigentlich am 16. September zur Diskussion kommen sollten. So gesehen, war eine erneute Vorbereitung nicht nötig.Dass mehr als diese 3 Punkte in der Einladung standen, war auch für die Antragsteller überraschend. Jedoch hat der Bürgermeister das Recht und die Möglichkeit noch Themen einzubringen, dies geschah-so, wie es früher auch üblich war. Bekannterweise waren immer Tagesordnungspunkte des Gemeindevorstandes erst mit der Einladung verschickt worden, ebenso wie die Anträge aller Parteien. Damals wie heute, konnten jedes Mitglied des Gemeindevorstandes diese Themen seiner Fraktion ggf. vorab? mitteilen. In der Regel lag/liegt auch das Protokoll des Gemeindevorstandes dem Fraktionsvorsitzenden vor.

Es war also diesmal nicht anders, als in den vergangen Jahren, lediglich dass, wie eingangs beschrieben, acht Gemeindevertreterinnen die Einberufung verlangten, erfreulicherweise hatten sie sogar auf die Nutzung der verkürzten Einladungszeit von 3 Tagen ( § 9 Abs.4) verzichtet. Wenn seitens der SPD die Einladungsfrist mit der Frist zur Einreichung von Anträgen §12 Abs.3 verwechselt wird, ist das verwunderlich. Mögen die Leser doch auf der
Homepage der Gemeinde nachlesen. http://www.niederaula.de/rechtsgrundlagen/1/19080/gesch%C3%A4ftsordnung-dergemeindevertretung-stand-14.09.2012.html.

Eine Sondersitzung war es auch nicht, weil die HGO vorgibt, dass mindestens alle zwei Monate eine Gemeindevertretersitzung stattfinden soll und/oder so oft, wie es die Geschäfte verlangen. Die SPD muss akzeptieren, dass nun auch andere in der geltenden Geschäftsordnung vorgesehene Verfahrensweisen angewandt und für die unverzügliche Bearbeitung von Beschlüssen genutzt werden. Von einer Behinderung der Parlamentsarbeit kann nicht die Rede sein, selbige erscheint nur gegeben, wenn durch langatmige, weitschweifige Reden wertvolle Sitzungszeit verschwendet wird um Beschlüsse zu verzögern, erklärte Köhler in der Pressemitteilung abschließend. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön