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FULDA "Was tun bei Anlagebetrug?"

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Anzeigenerstattung bei Verdacht auf Betrug

11.01.17 - Ein anscheinend solides Unternehmen verspricht Anlegern hohe Renditen aus sicheren Investitionen. Doch dann bleiben die Erträge aus, Mahnschreiben laufen ins Leere, Verantwortliche sind nicht mehr aufzufinden. Der Verdacht: Anlagebetrug. Die Verbraucherzentrale Hessen rät betroffenen Verbrauchern, sich frühzeitig eine rechtliche Einschätzung zu holen und bei Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Häufig handelt es sich bei den Betrugsfällen um Unternehmensbeteiligungen – eine gängige Anlageform, die je nach Vertragsgestaltung riskant und kaum reguliert ist. Anbieter oder Vermittler versprechen eine lukrative Geldanlage. Sie verschleiern aber zum Beispiel hohe Vermittlungsprovisionen oder Vertragsbedingungen, die für Anleger nachteilig sind, wie Haftung oder eine Nachschusspflicht. Die Grenze zu legalen Anlagen des Grauen Kapitalmarktes ist dabei oft fließend. Bleiben die erwarteten Renditezahlungen aus, ist daran möglicherweise eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung schuld – oder es kann sich auch um Betrug handeln.

Dubiose Anbieter erkennen und handeln

Doch woran erkennt man zweifelhafte Angebote? „Ein absolut sicherer Tipp, bei dem man gleich zuschlagen soll, muss skeptisch machen. Sehr hohe Rendite bei maximaler Sicherheit – das passt nichtzusammen. Geldanlage-Entscheidungen sollte man keinesfalls unter Zeitdruck treffen“, sagt Brigitte Mayer, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Äußerst kritisch sollten Verbraucher auch sein, wenn sie ihr Geld auf Geschäftskonten im Ausland überweisen sollen. Im Zweifelsfall ist es dann schwierig, Rechtsansprüche durchzusetzen.

Haben Anleger den Verdacht, dass sie betrogen wurden, sollten sie umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. „Die richtige Adresse ist in diesem Fall nicht die Polizeiwache um die Ecke, sondern das für Wirtschaftskriminalität zuständige Kommissariat des Polizeipräsidiums“, rät Mayer. „Am besten klärt man vor dem Gang dorthin in einem Telefongespräch den Sachverhalt und informiert sich, welche Unterlagen mitzubringen sind.“

Verbraucherzentrale berät rechtlich zu Kapitalanlagen

Ob Anlagebetrug oder nicht – eine rechtliche Beratung zu Schadensfällen bei Kapitalanlagen erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden. Juristen prüfen die Unterlagen und geben eine Einschätzung, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können – im Fall einer Falschberatung unter Umständen auch gegenüber dem Vermittler. Wenn die Aussicht besteht, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, unternimmt die Verbraucherzentrale einen Vermittlungsversuch und führt den Schriftwechsel mit dem Vertragspartner. +++


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