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BAD HERSFELD Magistrat empfiehlt

Stadt soll Erbbaurecht für die Festspielkantine übernehmen

08.03.17 - Die Festspielkantine wurde im Frühjahr 1984 in unmittelbarer Nähe zur Stiftsruine in Betrieb genommen. Der Standort – ursprünglich als Kantine für die Künstler konzipiert – hat nicht nur den Charme, mit Schauspielern ins Gespräch zu kommen, auch der ein oder andere Gast wurde durch sie zum Festspielfan der Bad Hersfelder Festspiele. Darum hat sich die Festspielkantine seit 30 Jahren als beliebte Außengastronomie für die Bürger und Gäste der Festspielstadt etabliert.

Trotz aller Attraktion wurden jedoch auch immer mal wieder Stimmen laut, Stadt und Intendanz mögen doch die Aktivitäten in der Festspielkantine stärker in die Gesamtkonzeption der Bad Hersfelder Festspiele einbeziehen. Und da genau liegt das Problem: In der jetzigen Konstellation hat die Stadt gar keine Einflussmöglichkeit auf die Verpachtung der Festspielkantine: Eigentümer des Grundstücks ist und bleibt das Land Hessen. Das Recht zur Bewirtschaftung der Kantine wird direkt vom Land an einen Pächter übertragen. In 2005 wurde das Grundstück von Herrn Günter Heck durch Erbbaurechtsvertrag für 70 Jahre vom Land Hessen übernommen. Nach Hecks Tod hat der Erbe Peter Heck die Kantine bis zum Ende der Festspielsaison 2015 selbst betrieben. Für die Festspielsaison 2016 wurde von ihm das Bewirtschaftungsrecht an Herrn Boris Bütefür übertragen. Dieser Vertrag ist zwischenzeitlich für ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2017) verlängert worden.

Nun hat der Magistrat einen Vorschlag von Bürgermeister Fehling beraten, wie die Einflussnahme der Kreisstadt möglicherweise zu ändern ist. Der Anlass für Fehling: Heck ist an die Stadt herangetreten und bietet das Erbbaurecht für die Kantine zum Kauf an. Weitere Investitionen sind neben dem Kaufpreis derzeit nicht zu tätigen, da das historische Gebäude im Winter 2005 durch Heck saniert sowie durch einen Keller-Anbau und eine Terrasse erweitert wurde; das 1. Obergeschoss wurde ausgebaut. Nach Angaben des Pächters wurden für diese Maßnahmen damals insgesamt sechsstellige Euro-Beträge investiert.

Bürgermeister und Magistrat empfehlen, das Erbbaurecht vom jetzigen Erbbauberechtigten zu erwerben. Der mit dem aktuellen Pächter Boris Bütefür geschlossene Vertrag für die Saison 2017 ist hierbei zu übernehmen. Auch nach Erwerb des Erbbaurechtes ist keineswegs geplant, die Festspielkantine durch die Stadt selbst zu betreiben; eine eigene Bewirtschaftung durch die Stadt ist nach § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch gar nicht zulässig. Es bestünde jedoch für die Stadt die Möglichkeit, die Bewirtschaftung zukünftig selbst an einen Pächter zu übertragen und so direkt Einfluss auf die Aktivitäten und den Ablauf in der Kantine zu nehmen, um die Qualität der Bewirtschaftung sicherzustellen.

Ab dem Jahr 2018 ist beabsichtigt, die Verpachtung der Kantine unter Berücksichtigung der zu erstellenden Gesamtkonzeption auszuschreiben. Dabei soll sich die von der Stadt erhobene Pacht nach den Erlösen bemessen. Entsprechende Umsatzzahlen der letzten Jahre liegen der Stadt vor. Der Magistrat hat diesem Vorgehen jetzt zugestimmt. Ob es so umgesetzt wird, werden die Stadtverordneten am 30. März entscheiden. +++


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