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Frank Hartmann -

FULDA Neuer Schwellenwert ab Januar 2018

MIT Hessen begrüßt Anhebung der GWG-Abschreibung von 410 auf 800 Euro

09.03.17 - "Die Anhebung des Schwellenwertes für Sofortabschreibungen von 410 auf 800 Euro ist eine sehr positive Nachricht für den Mittelstand“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda. Ab dem 01. Januar 2018 soll die neue Abschreibungsgrenze wirksam werden. Dies bedeute gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe und Freiberufler eine erhebliche Erleichterung und weniger Bürokratie.

Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 800 Euro können dann im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang abgeschrieben und steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Eine lange Forderung der MIT sei damit erfüllt worden, erklärte Hartmann. Dies bringe höhere Abschreibungsmöglichkeiten und weniger bürokratischen Aufwand.

Auch MIT-Hersfeld-Rotenburg begrüßt höhere GWG-Abschreibungsgrenze

Auch die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Hersfeld-Rotenburg begrüßt die Einigung der Fraktionen von Union und SPD auf eine höhere Grenze bei der Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). „Damit entlastet die unionsgeführte Bundesregierung den Mittelstand im Landkreis von unnötiger Bürokratie und setzt gleichzeitig wichtige Investitionsanreize“, sagt Andreas Rey, Kreisvorsitzender der MIT-Hersfeld-Rotenburg. Ab dem 1. Januar 2018 sollen Unternehmen Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Büromaterial nicht mehr nur bis 410 Euro, sondern bis 800 Euro sofort abschreiben können. Rey: „Die MIT hat sich seit langem für eine Anhebung der Schwelle eingesetzt. Es war lange überfällig, dass der GWG-Schwellenwert nach mehr als 50 Jahren angepasst wird.“ +++

 


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