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Die renommierte Fachklinik in der Frankfurter Marienburgstraße sorgt für Schlagzeilen. - Foto: Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH

FRANKFURT a. M. / FULDA Millionen-Untreue?

Ermittlungen gegen Klinikleitung - Aufsichtsrat Dr. Arnold: "Alles einwandfrei"

23.03.17 - Harte Vorwürfe stehen im Raum. An der Frankfurter Uniklinik könnten mehr als eine Million Euro an Fördergeldern veruntreut worden sein. Das berichtet BILD Frankfurt am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Klinikleitung, darunter Dekan Prof. Dr. Josef M. Pfeilschifter (61) und Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Walter Arnold (67).

Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, Behördensprecherin in Frankfurt am Main, bestätigt auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS: "Seit Mitte 2016 laufen Ermittlungen gegen drei Beschäftigte. Es besteht der Verdacht, dass Fördergelder des Landes Hessen zwischen 2012 und 2014 nicht an die Orthopädische Universitätsklinik weitergeleitet wurden." Am vergangenen Montag habe es Durchsuchungen in Privat- und Diensträumen gegeben. "Dabei haben wir schriftliche Unterlagen sichergestellt. Diese müssen jetzt ausgewertet werden."

Dr. Arnold im Fokus der Ermittlungen

Dr. Walter Arnold: "Ich bin unverändert davon überzeugt, dass alle Vorgänge rechtlich ...Archivfoto: Christian P. Stadtfeld

Der Fuldaer Landtagsabgeordnete Dr. Walter Arnold, auch Ex-Finanz-Staatssekretär und Vize-CDU-Fraktionschef im Hessischen Landtag, ist Aufsichtsratsvorsitzender der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim gGmbH. Die renommierte Fachklinik mit 160 Betten und über 320 Mitarbeitern steht im Fokus der Ermittlungen.

Zu O|N sagt der CDU-Politiker: "Ich vertraue auf die Professionalität der Ermittlungsbehörden - und bin unverändert davon überzeugt, dass alle buchungstechnischen Vorgänge rechtlich einwandfrei erfolgt sind." Dr. Arnold war bereits 2014 im Zusammenhang mit der Privat-Universität EBS, damals noch als Aufsichtsrat der European Business School, in den Schlagzeilen. Bei der Staatsanwaltschaft wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch von Landesfördermitteln eröffnet. Abgeschlossen ist dieses bis heute nicht.

In beiden Fällen gilt aber: bis zu einem rechtskräftigen Urteil besteht die Unschuldsvermutung.
(Christian P. Stadtfeld) +++


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