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FULDA Zustimmung vom RP

Tempo 30 auf der Niesiger Straße für weniger Lärm - BI: "Keine Verbesserung"

04.04.17 - Das Regierungspräsidium Kassel hat einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für alle Verkehrsarten auf der L 3139 (Niesiger Straße - Schlitzer Straße - Fuldaer Weg) in Fulda zugestimmt. Die Verkehrsbehörde beim RP Kassel sah „keine andere Möglichkeit, dem Lärmschutzinteresse der Bevölkerung nachhaltig Rechnung zu tragen“, wie es in der Begründung heißt.

"Aus unserer Sicht bedeutet das keine Verbesserung. Nachts ist bereits seit mehreren Jahren Tempo 30. Es hält sich kaum jemand daran", sagt Michael Möll von der Bürgerinitiative auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS. Zudem sei die Feinstaubbelastung gleich. Die Lastwagen würden in einem niedrigen Gang fahren - und dies bedeute eben keine spürbare Lärmminderung. Die Niesiger Straße soll - so die Stadt Fulda - von Grund auf erneuert werden und die Anwohner müssen sich an den Kosten beteiligen. Eine Sperrung der Niesiger Straße für Lastwagen sei keine Alternative, da der entsprechende Verkehr nur verlagert würde. Eine spürbare Abhilfe könne nur eine Nordumfahrung der Stadt Fulda bringen. Dies werde aber noch einige Jahre dauern.

Das Problem ist, dass viele Lkw-Fahrer aus dem Norden oder Osten kommend durch die Stadt müssen, um das Industriegebiet West zu erreichen. Neben der Niesiger Straße wird dazu die Leipziger Straße genutzt. Der Verkehr aus Süden fährt über die Frankfurter Straße auf den Westring. Die Bürgerinitiative an der Niesiger Straße will trotzdem eine Sperrung für den durchrauschenden Lkw-Verkehr erreichen - eine Klage wegen Untätigkeit gegen die Stadt ist am Verwaltungsgericht in Kassel anhängig. 

Gemäß Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen zum Schutz vor Lärm beschränken, heißt es dagegen vom RP. Nach den dazu vorgeschriebenen Anhörungen des Straßenbaulastträgers und der Polizei gab es gegen die geplante Maßnahme keine Bedenken. Aus einem Fachgutachten geht hervor, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für alle Verkehrsarten geeignet ist, die Lärmwerte signifikant zu reduzieren. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist auch erforderlich, da hierdurch die größtmögliche Lärmreduzierung ohne gleichzeitige Sperrung der L 3139 erreicht wird. Somit ist die geplante Maßnahme mit Blick auf die Verkehrsteilnehmer nach Überzeugung des RP das mildeste und erfolgversprechendste Mittel.

Zwar könnten auf der L 3139 nicht alle Lärmpunkte komplett entschärft werden, doch durch die Vermeidung einer Sperrung (beispielsweise für den Lkw-verkehr) werde eine Mehrbelastung anderer Bereiche vermieden, die ebenfalls lärm- und schadstoffbelastet sind. (pm / Hans-Hubertus Braune) +++


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