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Der 25-jährige Fuldaer war geständig und zeigte sich reumütig. - Fotos: Hendrik Urbin

FULDA Flüchtlinge pauschal herabgewürdigt

25-Jähriger wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

05.04.17 - Wegen Volksverhetzung ist am Dienstagvormittag ein 25-jähriger Mann aus Fulda vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Das Gericht unter Vorsitz von Ulrich Jahn sah es als erwiesen an, dass der Mann wenigstens in einem Fall Flüchtlinge pauschal herabgewürdigt und öffentlich dazu aufgefordert hat, sich gegen diese Gruppe zu stellen, notfalls auch mit Gewalt.

Was war geschehen? Der junge Mann hatte am 24. April vergangenen Jahres unter einem Pseudonym zu einem Artikel des Nachrichten-Portals "Fulda Info", der sich mit einer Messerstecherei in einem Flüchtlingsheim befasste, den Kommentar "Abschied und Verbrennen!" geschrieben. Zwei Monate später, am 7. Juni, veröffentlichte er auf der Facebookseite der Fuldaer Zeitung zu einem Bericht über eine Massenschlägerei in einem Asylbewerberheim die Bemerkung "Dreckspack! Auswandern und Verbrennen".

Richter Ulrich Jahn (links) und Staatsanwalt Andreas Hellmich

Das Amtsgericht Fulda

Was der Angeklagte damit gemeint habe, wollte Richter Jahn wissen. "Ich weiß es selbst nicht", sagte dieser kleinlaut. "Ich habe ohne nachzudenken da irgendwas hingeschrieben und hätte nie gedacht, dass das so eine Welle schlagen würde. Wenn ich das rückgängig machen könnte, würde ich es tun." Er sei nicht gegen Flüchtlinge und habe im Freundeskreis selbst einige Ausländer.

Der Forderung von Staatsanwalt Andreas Hellmich, den 25-Jährigen in beiden Fällen wegen Volksverhetzung zu verurteilen, folgte Richter Ulrich Jahn nur zur Hälfte. Im ersten Fall könne man den Kommentar "Abschied und Verbrennen!" als eine wenngleich drastische, aber doch von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung gegen einen Messerstecher bewerten. "Das ist ähnlich, als wenn eine Frau gegen einen Vergewaltiger schreiben würde: ,Schneidet ihm den Schwanz ab'." Den zweiten Fall beurteilte der Richter härter: "Was ist denn passiert? Ein Streit unter Flüchtlingen ist eskaliert. Dann zu schreiben "Dreckspack! Auswandern und Verbrennen" würdigt Ausländer pauschal und undifferenziert herab und ruft in gewisser Weise dazu auf, sich notfalls mit Gewalt gegen diese Gruppe zu stellen. Und damit ist der Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt."

Staatsanwalt Hellmich wies darauf hin, dass eine Haftstrafe von drei Monaten bis drei Jahren denkbar sei. Da sich der Angeklagte aber geständig und voller Reue zeige und nicht zur rechten Szene gehöre, forderte er nur eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro. Richter Jahn zeigte sich milder und verhängte schließlich eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Dies entspricht exakt jenem Betrag, den die Krankenkasse dem 25-Jährigen monatlich wegen einer schweren Hauterkrankung auszahle und der seine einzige Einnahmequelle sei. Zwei Ausbildungen habe er als ehemaliger Hauptschüler abgebrochen, sagte der Verurteilte, er wohne noch bei seiner Mutter, sei seit einem dreiviertel Jahr arbeitslos und sehe derzeit für sich beruflich keine Zukunft. Sichtlich erleichtert darüber, dass "die ganze Sache jetzt rum ist", nahm er das Urteil an. (Matthias Witzel) +++

 


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