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Lärm macht krank! -

FULDA Dauernkrach macht krank!

Heute ist "Tag gegen Lärm“ – BI "Lebenswertes Bronnzell" will Lärmschutz

26.04.17 - Der "Tag gegen Lärm“ – International Noise Awareness Day findet in diesem Jahr inzwischen zum 20. Mal statt und er bleibt weiterhin notwendig, denn Lärm ist eine noch immer unterschätzte Gesundheitsgefahr. Starker oder dauerhafter Lärm kann krank machen, er beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität. Zum Internationalen Tag des Lärms am heutigen 26. April 2017 macht der Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Bronnzell, Paul Schneider, auf die Gesundheitsrisiken durch dauerhafte Lärmbelastung aufmerksam und auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Straßen- und Schienenlärm. Hier verweist Schneider auf die Veröffentlichungen des Bundesumweltministeriums auf dessen Internetportal (siehe separate Spalte).

Für die Einwohner des Fuldaer Stadtteils Bronnzell mit Ziegel drohe die bisher schon enorme Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenlärm durch die geplanten Baumaßnahmen der Deutschen Bahn weiter zuzunehmen. Diese plant zwei zusätzliche Schnellfahrgleise zwischen Frankfurt und Fulda. Nach der für Jedermann über das Internetportal des Eisenbahnbundesamts abrufbaren Lärmkartierung ist zu erkennen, dass heute bereits in Bronnzell mit Ziegel 16 Wohngebäude mit über 75 dB(A) gesundheitsgefährdend beschallt werden. Weitere über 70 Wohngebäude sowie das Grundschulgebäude mit >70 bis 75 dB(A). Schneider fragt: „Wie sollen sich die Schulkinder konzentrieren, wenn laut Bundesumweltministerium bei 60 dB(A) die Stressgrenze erreicht ist und ab 65 dB(A) ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt besteht?“

Schienenlärmkartierung

Darüber hinaus würden mehr als 110 Wohngebäude, die evangelische und die katholische Kirche sowie der Kindergarten mit Bahnlärm von >65 bis 70 dB(A) gesundheitsgefährdend belästigt. Ein ruhiges Fleckchen gebe es in Bronnzell nicht. An keinem Gebäude oder Platz werden in Bronnzell und Ziegel weniger als 55 dB(A) berechnet, wobei der Straßenlärm durch die B27 und die stark frequentierte Ortdurchfahrt noch gar nicht berücksichtigt seien.
In Bronnzell könne kein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden, da die zulässigen Lärmschutzgrenzen heute schon nicht eingehalten werden könnten.

Die BI weist ausdrücklich auf die schwierige Situation Bronnzells mit Ziegel hin, wonach diese, wie keine anderen anliegenden Ortschaften, von dem Zugverkehr der geplanten ABS/NBS Hanau – Würzburg/Fulda besonders betroffen sind. Durch Bronnzell rollen
- alle Züge der Bahnstrecke Fulda – Frankfurt – Fulda,
- alle Züge der Bahnstrecke Fulda – Würzburg – Fulda,
- alle Züge der Bahnstrecke Fulda – Gemünden – Fulda,
- alle Züge der Bahnstrecke Fulda – Gersfeld – Fulda.

Laut DB fahren derzeit 481 Züge täglich durch Bronnzell, nach der Prognose 2025 steige die Zuganzahl um rd. 24 % auf 595 Züge täglich, darin betrage der Zuwachs an Güterzügen Stück 121, somit +50%! Ohne direkten Nutzen für die Bronnzeller und Ziegeler Bürger würden diese dann durchschnittlich alle 2 ½ Minuten durch einen der 231 Personen- oder einen der 364 Güterzüge beschallt.

Im Namen der BI fordert Paul Schneider die Herstellung eines vollständigen, zusätzlichen aktiven Lärmschutzes an den Ost- und Westseiten der Bestandsstrecken in den Gemarkungen Bronnzell und Ziegel, von der Fulda-Überquerung im Süden bis zur B254 im Norden sowie die Erneuerung des Schienenunterbaus, jeweils nach den neuesten anerkannten Regeln der Technik. Da für den Schienenverkehrslärm und Straßenverkehrslärm das Bundesverkehrsministerium federführend ist, sieht die BI dort Interessenkonflikte. „Das Bundesverkehrsministerium hat ein Interesse daran, dass das Schienennetz ausgebaut wird. Der Schutz von Mensch und Umwelt steht dann logischer Weise in zweiter Reihe“, so Schneider.

Hier fordern er und die Einwohner von Bronnzell mit Ziegel die Unterstützung durch die Gremien der Stadt Fulda ein. Schneider weiter: „Die DB wird sich an deren Vorgaben halten, mehr aber nicht. Nur mit Hilfe der Stadt Fulda kann für alle bahnlärmgeschädigten Anwohner im Stadtgebiet der optimale Lärmschutz erreicht werden.“ Ein erstes Gespräch der BI mit Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Stadtbaurat Daniel Schreiner hat bereits stattgefunden. Ebenso verweist Schneider auf die Verantwortung der im Wahlkreis Fulda gewählten Mitglieder des Bundestages, Birgit Kömpel und Michael Brand, da es sich um eine Baumaßnahme des Bundes handelt.

Hintergrund:

Rund 17 Millionen Menschen fühlen sich in Deutschland von Schienenlärm belästigt. Eine generelle Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Schienenweges, z.B. wenn der Schienenweg um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert wird, sind in der Verkehrslärmschutzverordnung zum Schutz der Anwohner Immissionsgrenzwerte festgelegt (Lärmvorsorge). Tagsüber dürfen in allgemeinem Wohngebieten 59 dB(A) nicht überschritten werden, während nachts ein Beurteilungspegel von 49 dB(A) einzuhalten ist. Diese Grenzwerte entsprechen denen beim Straßenverkehr. Werden die festgelegten Grenzwerte überschritten, sind Schallschutzmaßnahmen, z.B. Schallschutzwände, -wälle oder -fenster erforderlich, wobei bauliche Schallschutzmaßnahmen am Schienenweg Vorrang haben. Bei bestehenden Schienenwegen bestehen keine verbindlichen Regelungen. Jedoch gibt es wie beim Straßenverkehrslärm die freiwilligen Lärmsanierungsprogramme des Bundes, deren Immissionsgrenzwerte aber über denen der Lärmvorsorge liegen. Quelle: http://www.tag-gegen-laerm.de

Eine Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes finden Sie im Netz unter:
http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba

Quelle: Bundesumweltministerium dB Beschreibung

0 Hörschwelle
10 Blätterrauschen, ruhiges Atmen
20 leises Flüstern
25 Grenzwert für gewerblichen Lärm in der Nacht
35 Obergrenze für Nachtgeräusche in Wohngebieten, Schlaf-, Lern- und Konzentrationsstörungen möglich
40 leise Unterhaltung
45 Obergrenze für Taggeräusche in Wohngebieten
50 normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke
60 laute Unterhaltung, Stressgrenze
65 erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt
70 Haushalts- und Bürolärm
85 Gehörschutz im Gewerbe vorgeschrieben, jahrelang ausgesetzt treten Hörschäden auf
90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusche, Schnarchen
100 Motorrad, Kreissäge, Discomusik
110 Walkman laut, Rockkonzert
120 Flugzeug in geringer Entfernung, Techno-Musik, Hörschäden schon nach kurzer Einwirkung möglich
130 Schmerzschwelle, Düsenflugzeug in geringer Entfernung
140 Gewehrschuss, Raketenstart, EU-Grenzwert zum Schutz vor Hörschäden
170 G3-Gewehr auf kurzer Entfernung, Ohrfeige direkt aufs Ohr
190 innere Verletzungen, Hautverbrennungen, tödlich

http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/laermschutz-im-ueberblick/laermwirkung/

Schall wird zu Lärm, wenn er bewusst oder unbewusst stört. Diese Störung äußert sich in messbaren körperlichen Reaktionen auf Lärm. Bereits geringe Lärmpegel ab 25 dB können zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen. Ausschlaggebend ist die Art der Geräusche. Ein laufender Motor stört häufig mehr als ein gleich lauter idyllischer Wildbach. Die subjektive Bewertung spielt dabei eine große Rolle, da die gleichen Geräusche unterschiedlich wahrgenommen werden, was von Situation und Stimmung abhängt.

Aufgrund der Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien wird befürchtet, dass Dauerbelastungen über etwa 65 dB(A) am Tag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen können. Nachgewiesen wurden Änderungen in Stoffwechsel und Hormonhaushalt, Änderung der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechter Schlaf und Stresssymptome wie Hormonausschüttung. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen.
Ab einem Pegel von 85 dB(A) wird über die gesundheitlichen Wirkungen hinaus das Gehör geschädigt. Bei kurzen Geräuscheinwirkungen, etwa durch Hammerschläge, Knallkörper oder bei kurzem Hören sehr lauter Musik, kommt es zu einer zeitweiligen Hörschwellenverschiebung. Davon erholt sich das Ohr nach einer Zeit der Ruhe wieder. Bei langandauernden Einwirkungen sehr lauter Musik, Maschinenlärm oder Knallen über 120 dB(A) kommt es zu einer dauerhaften Hörschwellenverschiebung, die sich als Schwerhörigkeit äußert. Dabei werden die sehr feinen Härchen (Zilien) der Haarzellen im Innenohr geschädigt.+++


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