Archiv
Gastgeber und Diskutanten (von rechts): Prof. Gudrun Wansing, Wolfram Latsch (Sprecher Liga), Annelore Hermes (Liga), Rainer Bub, Rita Schroll, und Dirk Keller. - Foto: privat

FULDA „Beratung ohne Barriere“

Veranstaltung des Fuldaer Bündnisses „Aktion Grundgesetz“

13.05.17 - Auch in diesem Jahr machte die bundesweite Aktion Grundgesetz Anfang Mai auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam. In der Region Fulda werden die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten stets vom Fuldaer Aktionsbündnis Grundgesetz organisiert. Im Mittelpunkt stand diesmal ein Fachvortrag mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema „UNbehindert Rat erhalten“.

Das Thema der Veranstaltung gibt dem Laien im ersten Moment Rätsel auf. Sinn und Mehrdeutigkeit erschlossen sich den zahlreichen Teilnehmern aber schnell. Als Sprecher der „Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Stadt und Landkreis Fulda“ skizzierte Wolfram Latsch den Hintergrund:

Zu Jahresbeginn 2017 trat das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft. Es will die Inklusion – die ungehinderte gesellschaftliche Teilhabe – von Menschen mit Behinderung fördern und ist mit hohen Erwartungen verbunden. Vorgesehen sind verschiedene Instrumente der Förderung. Unter anderem müssen die Kommunen zukünftig eine unabhängige Teilhabe-Beratung anbieten und finanziell fördern. Wie aber soll die aussehen und wo sollen solche Beratungsstellen angesiedelt sein, sodass neutral und unabhängig – „unbehindert“ – beraten werden kann?

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand ein Vortrag einer ausgewiesenen Fachfrau: Prof. Gudrun Wansing vom Institut für Sozialwesen der Universität Kassel referierte anschaulich und gehaltvoll über ein praktisches Beispiel, wie eine solche Beratung von Menschen mit Handicap aussehen kann. Es ging um das sogenannte „Peer Counseling“. Hinter dem englischen Begriff verbirgt sich ein Beratungsangebot durch qualifizierte Beraterinnen und Berater (counselors), die selbst Betroffene sind. Ein entsprechendes Pilotprojekt hat das Team von Prof. Wansing für den Landschaftsverband Rheinland wissenschaftlich begleitet.

Der Rat von Menschen, die durch eigene Erfahrung genau wissen, wovon sie reden, werde von den Klienten mit einer Behinderung gern angenommen, berichtete Wansing. Insgesamt wurden im Rahmen des Pilotprojekts 1526 Beratungsgespräche mit speziell geschulten „Peers“ ausgewertet. Typische Themen solcher Gespräche seien der Umgang mit der eigenen Erkrankung oder Behinderung, sowie Arbeit und Wohnen. Es habe sich gezeigt, dass die Einstiegshürde solcher Gespräche niedrig sei und damit die Chance, die Ratsuchenden zu motivieren, hoch. Die „peer counselors“ würden von den Ratsuchenden als „Ihresgleichen“ wahrgenommen, da sie ähnlichen Lebenssituationen aus eigener Erfahrung kennen. Einem Berater, der selber blind ist, muss man eben nicht erst vermitteln, auf welche Barrieren blinde Menschen in der Gesellschaft stoßen.

Gleichwohl, so Gudrun Wansing, seien auch andere Formen der Beratung denkbar. Peer Counseling sei ein Weg von mehreren. Es gäbe viele Möglichkeiten, die Teilhabe am Alltag zu erleichtern, doch man muss als Betroffener zunächst einmal einen Anstoß und die Informationen bekommen. Der Ansatz des neuen Bundesteilhabegesetzes, in Deutschland flächendeckend unabhängige Beratungsangebote zu schaffen, ist also ebenso notwendig wie unterstützenswert.

Bleibt die Frage, wo die von Gesetz gewünschten Beratungsangebote angesiedelt sein sollen. Darüber diskutierten vier Betroffene mit unterschiedlichem Hintergrund: Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, Dirk Keller, der selbst Erfahrung mit der Psychiatrie sammeln konnte, Rainer Bub von der Lebenshilfe Fulda-Hünfeld e. V. sowie Frau Prof. Wansing. Die Moderation hatte Annelore Hermes von der Liga Fulda. Erschöpfend beantwortet werden konnte die Frage des Wie und Wo an diesem Abend nicht. Einig war man sich jedoch, dass die Beratungsstellen tunlichst nicht an Einrichtungen angesiedelt sein sollten, die ein Eigeninteresse daran haben, ihre eigenen Angebote zu empfehlen.

So zog Liga-Sprecher Wolfram Latsch nach zwei inhaltlich dichten Stunden zufrieden Bilanz. Die Veranstaltung habe sensibilisiert. „Das Bundesteilhabegesetz schreibt unabhängige Beratung vor. Das unterstützen wir als Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Stadt und Landkreis Fulda ausdrücklich. Wir möchten dazu beitragen, dass das vorgesehene ergänzende Angebot in der heimischen Region bestmöglich realisiert wird.“

Im Fuldaer Aktionsbündnis Grundgesetz sind neben der „Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Stadt und Landkreis Fulda“ rund hundert Verbände, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Die Veranstaltung fand im Hochschulzentrum Fulda Transfer am Heinrich-von-Bibra-Platz statt. Für die Stadt Fulda überbrachte Stadtrat Wolfgang Arnold Grüße, für den Landkreis Fulda Kreisausschussmitglied Daniela Böschen. Mehrere Beratungsstellen und Fachdienste waren mit Infoständen vertreten. Landrat Bernd Woide und Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld hatten die Schirmherrschaft über die von der Aktion Mensch geförderte Veranstaltung übernommen. +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön