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- Zur Verfügung gestellt SPD-Flieden

FLIEDEN Friedhofordnung überarbeitet

Abstimmung zur Neufassung der Friedhofsordnung

16.05.17 - SPD-Fraktion Flieden begrüßt die seit Jahren überfällige Neuordnung des Friedhofs- und Bestattungswesens. Ziel ist eine möglichst offene und in weiten Teilen einer veränderten Gesellschaft angepasste Überarbeitung der Friedhofsordnung. Im Zuge der nächsten Gemeindevertretersitzung steht die seit Jahren von der SPD-Fraktion Flieden geforderte Neufassung der Friedhofsordnung nebst dazugehöriger Gebührenordnung zur Abstimmung.

Bereits vor 5 Jahren – im Oktober 2012 – wurden auf Initiative der SPD-Fraktion entsprechende Beschlüsse gefasst, um das Friedhofs- und Bestattungswesen in Flieden neu zu ordnen. Ziel war und ist nach wie vor, alle derzeitigen Vorschriften und Reglementierungen der Friedhofsordnung aus dem Jahr 2008 hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen und entsprechend zu überarbeiten. Im Vordergrund dieser Bestrebungen steht in erster Linie der Wunsch nach einer ergebnisoffenen Betrachtung der Trauer- und Bestattungskultur im Wandel der Zeit. Nicht zuletzt vermehrte Anfragen aus der Bevölkerung sowie die Erkenntnisse aus einigen auch von ihnen initiierten öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema bestätigten Handlungsbedarf, erläutert Fraktionsvorsitzender Mark Bagus. 

Eine im März 2013 eigens dafür berufene Friedhofskommission – bestehend aus Mandatsträgern, Verwaltungsmitarbeitern, Bestattungsinstituten, Steinmetzen, Gärtnereibetrieben sowie kirchlichen Vertretern beider Konfessionen – lieferte schließlich im Sommer 2015, nach fast zweijähriger Tätigkeit, erste Ergebnisse ab. Diese Ausarbeitungen – ergänzt um weitergehende Vorschläge der SPD-Fraktion – sollten in den Entwurf einer neuen Friedhofsordnung einfließen.

Jedoch bedurfte es erst eines erneuten parlamentarischen Nachbohrens seitens der SPD-Fraktion. Schließlich wurde Bürgermeister Henkel durch einen einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung gegen Ende des vergangenen Jahres erneut aufgefordert, „greifbare“ Ergebnisse in dieser Angelegenheit zu liefern.

Dies ist nunmehr endlich geschehen und die langwierigen und z.T. zähen Beratungen sollen durch die endgültige Beschlussfassung über die Satzung zunächst ein vorläufiges Ende finden. Wobei die SPD-Fraktion diesen Vorgang nur als Zwischenschritt betrachtet.

"Da wir es als Daueraufgabe ansehen, stets den Wandel in der Bestattungskultur im Blick zu behalten und bei veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechend nach zu steuern. Im Verlauf des Beratungsprozesses haben wir Sozialdemokraten stets großen Wert darauf gelegt, dass unsere elementaren Forderungen im neuen Satzungsentwurf Berücksichtigung finden. Dazu gehört insbesondere, dass künftig neben Rasenreihengräbern (Bestattung mit Sarg) in allen Ortsteilen auch Urnenreihengräber als Rasengräber möglich sind", führt Bagus aus.

Darüber hinaus werden auf dem Friedhof in Flieden gärtnerisch betreute Gemeinschaftsgrabfelder – sog. Memoriamgärten – sowohl für Urnen-, als auch für Erdbestattungsgrabstätten eingerichtet. Bei einer entsprechenden Nachfrage ist eine Angebotserweiterung in weiteren Ortsteilen nicht ausgeschlossen.

"Was die Gestaltung der Grabflächen mit Kies oder anderem gebrochenem Steinmaterial angeht, so plädieren wir nach wie vor – folgend der mittlerweile schon vielfach gängigen Praxis – für eine max. zulässige Belegung bis 75 % von Grabflächen."

Weiter meinte Bagus: "Das im nun vorliegenden Satzungsentwurf fehlende Angebot von Urnenbaumbestattungen, als Alternative zu anderorts angebotenen Friedwaldbestattungen, wird seitens der SPD-Fraktion auf alle Fälle weiter im Blick behalten und dafür zunächst die Schaffung entsprechender Voraussetzungen – sprich in einem ersten Schritt die Anpflanzung einzelne Bäume oder Baumgruppen – eingefordert."

Abschließend ergänzte Bagus: "Der parallel zur neuen Friedhofsordnung vorgelegte Entwurf einer darauf aufbauenden neuen Gebührenordnung wurde den aus den Satzungsänderungen resultierenden Veränderungen angepasst und enthält entsprechend Gebührensätze für die neu geschaffenen Grabarten. Hierbei wird auf Grundlage von Neukalkulationen der einzelnen Leistungen eine für uns nachvollziehbare Steigerung des Kostendeckungsgrades angestrebt." +++


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