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KASSEL / PHILIPPSTHAL (W.) Diskussionen um K+S

Weiteres Gutachten kritisiert Versenkung von Kali-Abwasser - BUND fordert Stop

01.08.17 - Die thüringische Umweltministerin Anja Siegesmund forderte am Montag in einer Pressemitteilung, dass Alternativen zur Versenkung offen und ernsthaft diskutiert werden müssten. "Das Gutachten hat bestätigt, dass mit dem von K+S in 2016 fortentwickelten 3-D-Grundwassermodell nach wie vor die Ausbreitung des versenkten Salzabwassers im Untergrund nicht hinreichend prognostiziert und nachvollzogen werden kann.

Das Risiko der Schädigung weiterer Grundwasserschichten und insbesondere eine Gefährdung des Trinkwassers kann derzeit nicht ausgeschlossen werden", teilte Ministerin Siegesmund mit. Sie nahm Stellung zu einem Gutachten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG).

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) ...Foto: picture alliance / Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Ministerin Siegesmund bezieht sich dabei auf die im vergangenen Dezember durch das Regierungspräsidium Kassel erteilte Versenkerlaubnis bis Ende 2021."Die Ergebnisse bestätigen unsere Sicht, dass eine weitere Genehmigung zur Versenkung nicht hätte erteilt werden dürfen. Zum Schutz der Menschen und der Umwelt müssen kurzfristig weitere Alternativen zur Versenkung geprüft und im gemeinsamen Gespräch ernsthaft und offen diskutiert werden, damit deutlich weniger Salzabwasser versenkt werden. Aktuelle Zeitpläne stehen für mich jetzt einmal mehr zur Diskussion", sagte Siegesmund.

Aus Thüringer Sicht wurden mögliche verhältnismäßige Alternativen zur Fortführung der Versenkung bisher unzureichend betrachtet. Auch enthielte der maßgeblich unter Federführung Thüringens erstellte Masterplan Salz der Flussgebietsgemeinschaft Werra/Weser klare Maßgaben. "Die Werra/Weser Anrainer haben sich dazu bekannt, dass Bedingung für eine weitere Versenkerlaubnis die durch das 3-D-Modell nachgewiesene Nichtbeeinträchtigung ist. Dem ist nach derzeitigem Stand nicht so. Der kürzlich einstimmig gefällte Beschluss in der Flussgebietsgemeinschaft Weser, wonach das Land Hessen in 2018 die Versenkung hinsichtlich Menge und Dauer unter Einbeziehung vorhandener Alternativen überprüfen wird, ist zu begrüßen.

Es gebe laut der umweltministerin Alternativen: Wenn die KKF (Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage) im 3. Quartal 2018 in Betrieb geht, sind 1,5 Millionen Kubikmeter frei. Zweitens ist das Einstapeln von Produktionsabwässern in die Grube Bergmannssegen-Hugo in Niedersachsen, die Grube Bischofferode in Thüringen oder die temporäre Speicherung von Prozessabwässern in der Grube Springen möglich und weiter vertiefend zu prüfen. Zum Teil haben wir auf Thüringer Seite bei Niedrigwasserstand der Werra so dem Unternehmen Unterstützung geben können", so Siegesmund.

Stellungnahme des BUND in Thüringen:

Das aktuelle Gutachten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) bewertet der BUND Thüringen als wichtige Unterstützung in der Klage des BUND gegen die Ende 2016 vom Regierungspräsidium Kassel verlängerte Erlaubnis zur Verpressung von Salzabwasser in den Untergrund. Derzeit prüft das Verwaltungsgericht Kassel, ob es dem Stoppantrag des BUND folgt. Hätte der BUND mit seinem Stoppantrag Erfolg, müsste K+S die Verpressung vermutlich sofort einstellen.

Das Gutachten der Thüringer Fachbehörde bestätige erneut die Unzulänglichkeit des von K+S entwickelten 3D-Modells. Bereits im März hatte das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) den Unbedenklichkeitsnachweis zur Verpressung salzhaltiger Abwässer als mangelhaft entlarvt. Der BUND Thüringen fordert, die Erlaubnis zur Verpressung salzhaltiger Abwässer sofort."Das Gutachten der TLUG stärkt unserer Position erneut den Rücken", so Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie das Regierungspräsidium Kassel überhaupt eine Erlaubnis zur weiteren Verpressung erteilen konnte. Die Entscheidung verstößt eindeutig gegen den „Besorgnisgrundsatz“ im Wasserrecht. Dieser verlangt, dass eine Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn die Verunreinigung von Trink- und Grundwasser sicher ausgeschlossen ist. Und das war zu keinem Zeitpunkt der Fall." (pm) +++


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