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Wer hat jetzt noch Lust auf Eier? - Foto: pixabay

REGION Noch Appetit auf Eier?

Also doch: mit Fipronil belastete Eier auch in Hessen sichergestellt

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich fortlaufend über die Internet-Adresse www.lebensmittelwarnung.de (Konsumeier) über die betroffenen Chargen-Nummern informieren. Produktbezeichnung: Konsumeier, Grund der Warnung: Rückstandsbelastung mit Fipronil oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,005 mg/kg. Chargennummer / Los-Kennzeichnung: Printnummern auf dem Ei: 0-NL-4310001, 1-NL-4167902, 1-NL-4385701, 1-NL-4339301, 1-NL-4339912, 2-NL- 4385702, 1-NL-4331901, 2-NL-4332601, 2-NL-4332602, 1-NL-4359801.

03.08.17 - Erst hieß es, alles sei halb so schlimm, doch jetzt finden sich auf einmal doch mit giftigem Insektizid belastete Eier auch in hessischen Supermärkten.  Aus gegebenen Anlass gibt das hessische Umweltministerium und die zuständigen Regierungspräsidien entsprechende Warnungen vor dem Konsum dieser Eier heraus, deren Verzehr zumindest für Kinder schädlich sein kann. Denn es gibt inzwischen mehrere Hinweise von Verbrauchern, dass die aus den Niederlanden stammenden mit dem Läusemittel Fipronil belasteten Eier auch in den Handel in Hessen geliefert und an ahnungslose Kunden verkauft worden sind.

Jetzt wird offenbar in ziemlicher Hektik versucht, den entsprechenden Chargen (siehe Infokasten) auf die Spur zu kommen und sie so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Das Umweltministerium, die Schnellwarnstelle beim Regierungspräsidium Darmstadt und das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt haben heute veranlasst, sofort alle lebensmittelrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verzehr dieser Eier zu verhindern. Aktuell werden gerade die Lieferketten überprüft, um in Erfahrung zu bringen, wohin die kontaminierten Eier geliefert wurden. Der Lebensmittelhandel ist natürlich eingehend über die Gefahr informiert und angehalten worden, belastete Ware umgehend aus den Regalen zu räumen. Die Verbraucher können die gekauften Eier en in den Lebensmittelmärkten zurückgeben. Um jedes gesundheitliche Risiko zu vermeiden, wird dringend davon abgeraten, diese Eier zu essen.

Nach dem jetztigen Stand der Ermittlungen sind positiv auf Fipronil untersuchte Eier aus den Niederlanden über einen Großhändler in Niedersachsen an verschiedene Zentrallager diverser Handelsketten in mehreren Bundesländern geliefert worden. In Hessen wurden demnach Zentrallager der Handelsketten ALDI SÜD, REWE, LIDL und PENNY beliefert. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der für die Lager zuständigen Landkreise haben in den betroffenen Zentrallagern unverzüglich die notwendigen Ermittlungen aufgenommen, insbesondere wurde noch vorhandene Ware sichergestellt und die weiteren Vertriebswege ermittelt.

Das RP erklärt, nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus Niedersachsen lägen bei den in Hessen vertriebenen Eiern die gemessenen Fipronil-Rückstände im Ei deutlich unter dem als Schwelle für eine möglichen Gesundheitsgefahr geltenden Wert von 0,72 mg/kg. Deshalb gebe es derzeit keine Hinweise darauf, dass potentiell gesundheitsschädliche Eier in Verkehr gelangt sind. Die Eier seien jedoch nachweislich mit dem Insektizid Fipronil belastet, das bei lebensmittelliefernden Tieren EU-weit nicht eingesetzt werden dürfe. Wegen dieser Kontamination seien die Eier unabhängig von einer möglichen Gesundheitsgefahr zum Verzehr ungeeignet und damit nicht verkehrsfähig und würden flächendeckend aus dem Verkauf genommen. Solche Rückrufaktionen funktionierten dem RP zufolge erfahrungsgemäß gut, es fänden aber dennoch stichprobenartig Rücknahme-Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort statt.


Hintergrundinformationen:

Fipronil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Phenylpyrazole. Es ist ein Kontaktgift mit schneller und lang anhaltender Wirkung gegen Ektoparasiten wie Flöhe, Haarlinge, Läuse, Zecken, Raubmilben, Herbstgrasmilben und Räudemilben. Fipronil ist nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 (arzneimittelrechtliche Regelung) gelistet und darf daher bei lebensmittelliefernden Tieren nicht angewendet werden.

Aus der Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) vom 30. Juli 2017 ist zu entnehmen, dass nach Expositionsmodellen eine Fipronilkonzentration von 0,72 mg/kg in Hühnereiern als maximale Konzentration angesehen werden, bei der für keine der untersuchten Verbrauchergruppen ein akutes gesundheitliches Risiko besteht, da die akute Referenzdosis (ARfD) nicht überschritten wird. Unter Berücksichtigung der von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (2006) abgeleiteten ARfD für Fipronil (0,009 mg/kg KG) ergibt die Abschätzung der akuten Exposition auf Basis europäischer Verzehrdaten für Hühnereier bei Kleinkindern (UK) eine Überschreitung der ARfD. Auf Basis dieser Datenlage ist eine akute gesundheitliche Gefährdung dieser Verbrauchergruppe durch belastete Hühnereier möglich.+++



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