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BAD HERSFELD Bürger sollen miteinbezogen werden

CDU: "Entscheidung über wiederkehrende Straßenbeiträge kommt zu früh"

22.08.17 - Die CDU hält die für Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung geplante Abstimmung über die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge für verfrüht. Wenn es nach dem Willen der Christdemokraten geht, sollen die Bürgerinnen und Bürger darüber befragt werden, ob in der Kreisstadt Bad Hersfeld ein neues Abrechnungsmodell eingeführt werde. Auch wenn die die Stadtverordnetenversammlung das letzte Wort habe, gehe es hier um eine grundlegende Richtungsentscheidung mit weitreichenden Folgen für die Bürgerinnen und Bürger.

Leider sei ein verbindlicher Bürgerentscheid bei Gemeindeabgaben laut HGO nicht zulässig. Es gebe aber geeignete Alternativen, um zumindest ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. So sei in Großalmerode beispielsweise eine Abstimmung im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgt, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Rey. In Bad Hersfeld gilt seit 1973 das Prinzip der einmaligen Straßenbeiträge für beitragspflichtige Baumaßnahmen, bei der nur Anlieger an konkret ausgebaute Verkehrsanlagen zahlungspflichtig werden. Hierzu zählen zum Beispiel grundhafte Erneuerungen oder Stützmauererneuerungen.

Für den Erlass einer Straßenbeitragssatzung haben hessische Kommunen seit 2013 eine Wahlfreiheit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen. Nach der Novellierung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes, können neben den bereits bekannten einmaligen nun auch wiederkehrende Beiträge eingezogen werden. Hierbei werden sogenannte Abrechnungsgebiete gebildet, innerhalb deren alle Anlieger gleichermaßen Straßenbeiträge zahlen müssen. Es handelt sich somit um eine solidarische Umlegung von Kosten solcher Maßnahmen auf ganze Ortsteile, nicht jedoch auf das gesamte Stadtgebiet. Hierdurch sinkt der Beitragssatz natürlich erheblich. Die Gebühr wird dafür allerdings jährlich wiederkehrend erhoben, erläutert Andreas Rey.

„Bei beiden Varianten gibt es Vor- und Nachteile“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Schaffert. Natürlich klinge das System der wiederkehrenden Beiträge zunächst einmal charmant. Dieses müsse aber nicht zwangsläufig auch gerechter und günstiger sein. Die Beiträge würden zwar auf eine größere Anzahl von Haushalten umgelegt, folglich würden aber größere Begehrlichkeiten in Bezug auf die Sanierung der eigenen Straße geweckt. Auch müsse man damit rechnen, dass Vermieter die etwaigen wiederkehrenden Gebühren auf ihre Mieter umlegen würden, so Schaffert.

Außerdem sollten sich alle darüber im Klaren sein, dass bereits begonnene Baumaßnahmen, wie am Lappenlied oder am Steffen nach geltendem Recht definitiv noch nach dem alten Modell abgerechnet werden müssen. Man habe durchaus Verständnis dafür, dass die im Einzelfall sehr hohen Beiträge, den ein oder anderen Anlieger in finanzielle Nöte bringen könnten. Selbstverständlich gebe es aber auch Härtefallregelungen, so Schaffert.

Eines der Hauptargumente, warum sich die CDU tendenziell eher gegen die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge ausspricht, sind die hohen Kosten für die Umstellung auf dieses Abrechnungsmodell. Laut Schätzungen der Stadtverwaltung liegen diese bei ca. 120.000 Euro, ergänzt der CDU-Stadtverordnete Lars Ullrich.
„Bislang hat es nur eine Veranstaltung zu diesem Thema gegeben. Wir sind nicht im Zeitdruck und schlagen vor, noch weitere Informationsveranstaltungen durchzuführen. Dies verschafft den Bürgerinnen und Bürgern ausreichende Möglichkeiten, um das Für und Wider entsprechend abzuwägen. Das daraus entstandene Meinungsbild wird die CDU auf jeden Fall in ihre Entscheidung mit einfließen lassen. Sollte es am Donnerstag dennoch zu einer Abstimmung kommen, wird sich die CDU, wie bereits im HFA enthalten“, sagte Fraktionsvorsitzender Andreas Rey abschließend. (pm) +++


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