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Armin Faber 2016 vor dem Landgericht Fulda - Foto: O|N-Archiv

KARLSRUHE Untreue-Urteil aufgehoben

Revision gegen Ex-BM Armin Faber: neue Verhandlung am Landgericht FD

24.08.17 - Am heutigen Donnerstag-Nachmittag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Revisionsprozess gegen den ehemaligen Bürgermeister des kleinsten hessischen Privatbads Bad Salzschlirf Armin Faber (parteilos) sein abschließendes Urteil gesprochen.

Demnach wird auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das Urteil des Landgerichts Fulda vom 21. April 2016 mit seinen Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt, soweit dem Angeklagten Untreue zur Last gelegt wurde. Die insoweit entstandenen Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen laut Revisionsurteil jetzt der Staatskasse zur Last. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, heißt es wörtlich in der Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof Karlsruhe.

Vom Landgericht Fulda war Faber bereits im April 2016 wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte aber die Staatsanwaltschaft Fulda Revision beim Bundes-Gerichtshof eingelegt. Dem 2012 zurückgetretenen Bürgermeister Armin Faber war vorgeworfen worden, dass er mehr als 200 000 Euro Außenstände des Hotels Badehof, dessen Eigentümer er war, nicht eingetrieben habe. 

Strittig zwischen Anklagevertretern des Landgerichts und der nächsten Instanz war vor allem der Vorwurf der Untreue gegen Bürgermeister Faber gewesen. Den Karlsruher Richtern waren die entsprechenden Anklagepunkte offenbar nicht schlüssig genug, weshalb das Verfahren in diesem Punkt eingestellt wurde. Trotzdem hat der Bundesgerichtshof (BGH) als notwendig erachtet, das Verfahren erneut an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Fuldaer Landgericht zur endgültigen Klärung zurückzuverweisen, wo der Prozess gegen Armin Faber dann wieder erneut aufgerollt werden muss. Die Terminierung ist noch unklar.+++



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