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29.06.12 - Fulda
Überprüfungen auf land- und forstwirtschaftlichen Betrieben geht in zweite Runde
Die Einrichtungen, Maschinen und Arbeitsmittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet sowie in der Region müssen den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, darauf weist Oberbürgermeister Gerhard Möller hin.
Der Grund für diesen Hinweis sind bevorstehende Überprüfungen der Land- und Fortwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf den land- und forstwirtschaftlichen Anwesen und Betrieben in der Region und im Stadtgebiet Fuldas.
Erste Prüfungen vor einem halben Jahr
„Vor etwa einem halben Jahr war die `erste Runde´ dieser Überprüfungen. Nun folgt die zweite Überprüfung in der ich feststellen muss, ob evtl. Mängel behoben wurden und alles der aktuellen UVV entspricht“, so Klaus Hohmeier von der Berufsgenossenschaft.
Prävention und Unfallverhütung
Möller macht darauf aufmerksam, dass nicht nur die Vollerwerbslandwirte „unter die Lupe“ genommen werden, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb besucht werden. Er ruft daher alle zur besonderen Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Land- und Forstwirtschaft“ auf. „Diese Vorschriften dienen der Unfallverhütung und sind dringend notwendig, so dass mögliche Gefahren frühzeitig erkannt und behoben werden können“, so der Verwaltungschef. +++