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23.09.12 - Fulda

Betreuertag im Seniorenzentrum: Zwischen Selbstbestimmung & gesetzlichem Auftrag

Am 1. Januar 1992 ist das neue Betreuungsgesetz in Kraft getreten. Aber noch immer gibt es Fehlannahmen, was die Aufgaben und Befugnisse eines gerichtlich bestellten Betreuers sind. Da häufig von einer umfassenden Sorge für alle Belange und Bedürfnisse ausgegangen wird, kann es darüber zu zeitraubenden Auseinandersetzungen mit Behörden, Banken, Ärzten und Angehörigen kommen.  

Für die Betreuungsstelle des Landkreises Fulda sowie die drei in der Region tätigen Betreuungsvereine Arbeiterwohlfahrt, Sozialdienst Katholischer Frauen und VdK war dies Anlass, den alle zwei Jahre stattfindenden Betreuertag unter das Motto „Betreut und trotzdem selbstbestimmt – 20 Jahre Betreuungsrecht“ zu stellen. An der Veranstaltung im Seniorenzentrum Heilig-Geist nahmen rund 50 Personen aus dem Bereich der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuer teil, die von Heimleiterin Anne Neiß begrüßt wurden. Erster Kreisbeigeordneter Dr. Heiko Wingenfeld überbrachte auch die Grüße von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel. Rechtsanwalt Mark Röder ging in seinem Vortrag auf die allgemeinen Voraussetzungen der gesetzlichen Betreuung einschließlich der wesentlichen Unterschiede zur früheren Vormundschaft ein. Die aktuelle Problematik der neuesten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Zwangsbehandlung wurde ebenso angeschnitten wie das noch immer vorhandene Missverständnis selbst bei Fachleuten zur Funktion des gesetzlichen Betreuers, der keine soziale Fürsorge Betreuung leistet. Röder regte an, eine Anlaufstelle für Fragen und Anliegen von Betreuten in der Art eines Betreuten-Fürsprechers, ähnlich einem Heimbeirat, zu installieren.  

Dr. Timo Sauer vom Institut für Medizinethik der Universität Frankfurt zeigte auf, in welchen Konfliktsituationen sich Betreuer befänden, wenn Entscheidungen über die Fortsetzung oder Beendigung von medizinischen bzw. pflegerischen Behandlungen anstünden. Ethikkomitees böten hier Beratung an. Anhand von Fallbeispielen verdeutlichten die Vertreter der Betreuungsvereine, dass sich Selbstbestimmung der Betreuten und gesetzliche Betreuung mitunter nur schwer vereinbaren ließen. Auch durch wenig kooperative Betreute könnten Betreuer in Grenzbereiche zwischen gesetzlichem Auftrag und realitätsgerechter Entscheidung geraten.   Neben den Fachreferaten bot der fünfte Fuldaer Betreuertag den Teilnehmern die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich an den Info-Ständen von Arbeiterwohlfahrt (Nils Rönnicke), Sozialdienst Katholischer Frauen (Patrizia Reinhard und Ewald Vogel) und VdK (Regina Kraus) sowie Landkreis und Stadt Fulda (Regina Jehn-Nitsche und Manuela Gießel) zu informieren. Die Moderation des Betreuertags hatte Hartmut Zimmermann von der Fuldaer Zeitung übernommen.+++

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