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28.09.12 - Alsfeld

Windpark Schilder: "unnötige Provokation der Stadt Alsfeld und ihrer Bürger"

An den Kreisstraßen zwischen Eudorf, Hattendorf und Elbenrod ( K 70 und K71) stehen seit Dienstag die Informationsschilder eines Windpark - Planers. "Diese Windpark Schilder sind eine unnötige Provokation der Stadt Alsfeld und ihrer Bürger" kommentiert Alsfelds Erster Stadtrat Jürgen Udo Pfeiffer. " Ob dort oben jemals Windräder stehen, das entscheidet das Verwaltungsgericht" so Pfeiffer weiter " Die Stadt Alsfeld geht davon aus, dass die Genehmigung durch das Regierungspräsidium zu Unrecht erfolgt ist. Der Investor muss daher mit einem Baustopp per Gerichtsbeschluss rechnen." „Genauso ist es", laut Pfeiffer „erst kürzlich Bauherren bei Meiches/Helpershain ergangen.

"Pfeiffer warnt: „Der Windkraft Projektierer geht ein sehr hohes Risiko ein, wenn er vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit teuren Baumaßnahmen beginnt. Die Investitionskosten für die Fundamente und den Bau der Masten betragen viele Millionen Euro. Geld, das in den Sand gesetzt ist, wenn das Gericht im Sinne der Stadt Alsfeld entscheidet. Die Leidtragenden sind dann neben den Geldgebern in erster Linie Grundstückseigentümer, die mit den Bauruinen auf ihren Flächen zurechtkommen müssen." „Der Flächennutzungsplan - Windkraft, den die Stadt Alsfeld derzeit aufstellt, gibt auf 2,5 % der Gemeindefläche ausreichend Raum für die Nutzung der Windenergie. Wir können nicht verstehen," so Pfeiffer, „wieso ein Projektierer sich darauf versteift auf einer Fläche zu bauen die die städtischen Gremien und die Bürger vor Ort seit 2005 eindeutig ablehnen. Eine Fläche, die aus gutem Grund inzwischen auch das Regierungspräsidium aus dem neuen Regionalplan-Entwurf herausgenommen hat.

"Die Informationsschilder- die von vielen Bürgern als Provokation verstanden werden- seien demgegenüber nur Geplänkel. Offenbar sei es dem Projektierer ein Anliegen, zu zeigen, dass er bereit ist, sich rechtswidrig zu verhalten, denn Werbetafeln, nur wenige Meter vom Straßenrand entfernt, verstoßen sowohl gegen die Bestimmungen des Baugesetzbuches als auch gegen das hessische Straßengesetz. Die Stadt Alsfeld hat diese Verstöße deshalb unverzüglich angezeigt und vertraut darauf, dass die Bauaufsicht beim Landrat des Vogelsbergkreis und die Straßenbaubehörde eine Beseitigungsanordnung erlassen und deren Vollzug durchsetzen.+++

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