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- Fotomontage: Bürgerinitiative

NENTERSHAUSEN VGH-Entscheidung

Rotmilane stoppen Bau von Windkraftanlagen bei Dens endgültig

21.01.14 - Mit seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel unter dem Geschäftszeichen 9 A 1540/12.Z. den Lebensraumschutz für bedrohte Vogelarten, die nationalen und internationalen Schutzbestimmungen unterliegen, untermauert. Wie die Bürgerinitiative "Pro Solz" in einer Presseerklärung mitteilte, hatte den Bau von zuletzt nur noch vier WEA der 2-MW-Klasse zwischen Bebra Stadtteil Solz und Nentershausen Ortsteil Dens bereits 2009 abgelehnt. Die bauantragstellende Projektfirma, die seit 2005 versuchte, sich an dem sensiblen Standort mit Bauantrag durchzusetzen und hatte sogar eine Normenkontrollklage gegen den Regionalplan 2009 erfolgreich durchgesetzt und den Energieteil für Nordhessen gestoppt. Der Beschluss des VGH Kassel ging 2011 bundesweit durch die Medien.

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, konnte seine ablehnende Haltung gegen die unbeirrt mit Berliner Anwälten„anstürmende" Firma Projektfirma aus zutreffenden Gründen nicht preisgeben, da mehrere Untersuchungen die Wichtigkeit des Lebensraumes gerade für den Rotmilan unterstrichen. Bereits 2004 hatten sich alle lokalen Naturschutzgruppen (BUND, NABU Gruppen Nentershausen und Solz, Naturkundliche Gesellschaft Mittleres Fuldatal und HGON) gegen das umstrittene Projekt auf Nenterhäuser Gemeindegebiet ausgesprochen. Die Anwohner des Gutsbezirks Boxerode auf Bebraer Gemeindegebiet klagten schließlich und führten ihre Einwendungen in das Verfahren ein. Die Rechtanwälte Hagemeier, Bochum und Harbor, Göttingen begleiteten das Verfahren eines Boxeröder Anwohners und achtete damit auf den rechtsstaatlichen Vollzug des Verfahrens.

Die Bürgerinitiative „Pro Solz" wies nach eigenen Angaben jahrelang engagiert und fundiert auch auf die Wohnaspekte des Dorfes Solz hin, das im Sinne der Denkmalpflege als einer der schönsten Gesamtanlagen im Sinne des Hessischen Denkmalschutzes gilt und ein hohes Konfliktpotential gegenüber Windkraftanlagen in sich birgt. Der jeweilige Regionalplan sah und sieht dort keine Windkraftnutzung vor. Auch die vier vorhandenen 600 KW-Anlagen von 1997 werden nicht mehr repowert. Nach dem Stopp des Verfahrens durch die Klage gegen den Regionalplan wurde beim Verwaltungsgericht Kassel durch Urteil vom 08.Mai 2012 entschieden. Unter dem Aktenzeichen 4 K 749/11. Das Gericht lehnte das Gericht die Klage der Projektfirma ab und bestätigte damit die Wichtigkeit und den Vorrang des Artenschutzes im Planungsraum.

Mehrere Rotmilanbruten und die Bedeutung als Such- und Jagdraum sind hier nach Auffassung der Verwaltungsjustiz vorrangig. Der 1000-Meter-Abstand zu den jeweiligen Horsten sei dabei kein Paradigma. Der Sprecher der BI „Pro Solz", Georg Reuss, begrüßte die kurz vor Weihnachten bekannt gewordene Entscheidung für den Lebensraum ausdrücklich. "Die Menschen in Solz sind seit bald 20 Jahren mit einer Technik konfrontiert, die dort nichts zu suchen hat und den Entwicklungsinteressen des historisch wertvollen Wohnortes entgegensteht. Ein weiterer Zubau mit noch größeren Anlagen wäre fatal." Er begrüßt die Position des Regierungspräsidiums und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausdrücklich.

Auch der neue Regionalplan dürfe den wichtigen Naturraum als ein „Dichtezentrum des Rotmilans", über den nach Untersuchungen zudem ca. ein Drittel des west-europäischen Kranichzugs in einem engen Korridor von wenigen Kilometern Breite stattfinde, nicht für Windfeldplanungen opfern. +++


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