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Verhandlung vertagt: Sachbeschädigung durch Castor-Gegner?
25.02.14 - Nachdem im November 2011, in Bäumen über der Bahnstrecke Fulda-Bad Hersfeld hängend, mehrere Aktivisten gegen einen Castor-Transport demonstriert haben, fand am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Fulda die Hauptverhandlung ihren Auftakt. Erst nachdem der Atomtransport das Gebiet unter der Gruppe passiert hatte, wurden Beamten eines Spezialeinsatzkommandos eingesetzt, um nach über vier Stunden die Kletterer von den Bäumen zu holen.
Schon im Vorfeld zur Verhandlung hatte die attac Gruppe Fulda zu einer Mahnwache vor dem Amtsgericht eingeladen. Die Angeklagten Cécile Lecomte und Christof Neubauer machten auf sich aufmerksam: Über zehn Polizeibeamte sicherten die Versammlung auf dem Boden und in den Bäumen vor dem Amtsgericht ab. Die Botschaft der Atomkraftgegner war indes nicht nur auf ihren Plakaten zu lesen, die Slogans zierten auch den Gehweg. Weil noch etliche Zuschauer vor der Sicherheitskontrolle warteten, begann die auf zehn Uhr veranschlagte Verhandlung mit 15-minütiger Verspätung.
Kaum hatte Richter Ulrich Hahn die Personalien der beiden Angeklagten festgestellt und Staatsanwalt Harald Reith die Anklage verlesen – sie sollen am 26.November 2011 bei einer Demonstration gegen Castortransporte in Petersberg-Marbach gemeinschaftlich einen Castor des Konzerns Areva und einen Triebwagen von der Deutschen Bahn gemeinschaftlich durch Farbbeutel beschädigt haben – rügte die Umweltaktivistin Cécile Lecomte die Verfahrensbeteiligten in einer 20-minütigen Rede.
Die in Lüneburg wohnende Französin tadelte den Verfahrensablauf und hielt ein Plädoyer „für ihr Grundrecht auf ein faires Verfahren". Neben "schlampigen" Ermittlungen habe die Staatsanwaltschaft nicht objektiv ermittelt, wie die Variation der Tatvorwürfe zeige. „Der Strafantrag ist die Rache der Betreiberfirma Areva, weil die Anfälligkeit der Castoren vor Augen geführt wurde", verlas Lecomte. Da der leitende Staatsanwalt befangen sei, stellte sie einen Antrag auf Austausch des leitenden Ermittlers. Ebenso seien „Zweifel an der Objektivität des Richters geweckt" – diese könnten im Verlauf der Verhandlung aber durch das Verhalten Jahns entkräftet werden.
Nach nur 25 Minuten wurde die Verhandlung das erste Mal pausiert, da der Verteidiger der Angeklagten vor Verhandlungsbeginn keine vollständige Akteneinsicht gehabt hatte. Nach der Unterbrechung rügte auch der Angeklagte Christof Neubauer die Justizbehörden. Da beide Verteidiger Anträge auf Aussetzung gestellt haben, wurde die Verhandlung danach auf ein unbekanntes Datum vertagt. (am)+++