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Hintergründe zu Geschäften mit FACEBOOK-Likes
27.05.14 - An dieser Stelle möchten wir uns zunächst für die obszöne Überschrift entschuldigen – allerdings haben wir damit als Online-Plattform unser Ziel erreicht. Schließlich haben Sie soeben diesen Artikel angeklickt. Danke für Ihr Vertrauen, Ihre Neugier oder Ihre Vorliebe für schmutzige Metaphern! Tricks wie diese sollen Thema dieses Artikels sein. Wie manipulativ ist die Internetcommunity? Erlangen Facebook-Pages mit unzähligen „Likes" wirklich ein breiteres Publikum? Und wie funktioniert das eigentlich mit der „Like"-Kauferei im sozialen Netzwerk?
Anlässlich des 20.000sten Facebook-Nutzers (erreicht Samstag 00:24 Uhr), der unseren Internetauftritt abonniert (geliked) hat, setzen wir uns einmal mit dem aufkommenden Trend der gefakten Nutzer als eine Art neue „Währung" auseinander. Eine „Währung", die man nicht unterschätzen sollte. Nach außen hin stehen „Like-Pages" mit etlichen tausend Klicks weitaus besser da, potentielle Werbekunden könnten von stetig steigenden Facebook-Abonnenten leichter überzeugt werden und die Reichweite der Nutzer erhöht sich mit jedem „Like" exponentiell wie bei einem Schneeballprinzip. Ein Beispiel: Berta entscheidet sich, die Fan-Seite ihres Lieblingsmusikers zu „liken", bzw. zu abonnieren. Ihre 300 Freunde wiederum werden auf Bertas neu abgeschlossenes Abo hingewiesen, woraufhin ein Bruchteil derer erneut besagte Fan-Seite abonniert und so weiter...
Wie kauft man „Facebook-Likes"? Verbergen sich echte Leute dahinter?
osthessen-news.de sprach mit dem Betreiber von einer der größten deutschen „Like-Verkauf"-Seiten mit Sitz in Heidelberg. „Likes" kaufen wird hier leicht gemacht: 25 Likes bekommt man für 3 Euro – 10.000 für 650 Euro. Per Schieberegler kann man sich bequem seine Fanbase zusammenstellen. Geschlecht, Alter, Herkunft – alles kein Problem. Die gekauften Likes können auch auf Zeit geschaltet werden, so wächst die eigene Fanpage für Außenstehende nachvollziehbar über eine programmierte Dauer. Von einem Like pro Minute bis hin zu 200 Likes im Monat reicht das Spektrum der Optionen.
Nutzer-„Prostitution" ?
Der „Like-Verkäufer" versichert uns im Telefongespräch: „Hinter den eingekauften Fans verbergen sich echte Menschen. Facebook-Nutzer bekommen Centbeträge für das organisierte ,gefällt mir drücken’ gutgeschrieben." Die Fans werden gegen Bezahlung gestellt – diese auf Dauer bei Laune zu halten sei allerdings jedem selbst überlassen. Jeder, der seine eigene „Meinung" verkaufen möchte, muss allerdings mindestens 25 Freunde und Pinnwandeinträge nachweisen können.
Wie man „gekaufte Likes" erkennen kann
Eine bekannte Methode zum Nachweis gekaufter Fans ist der „SternTV-Likecheck". Unter http://www.sterntv-experimente.de/FacebookLikeCheck/ kann per copy & paste die URL einer beliebigen Facebook-Fanseite eingegeben werden. Ein großer Anteil an ausländischen Facebook-„Likes" kann ein Indiz für eine Täuschung von Seiten des Betreibers sein. Da allerdings auch deutsche Facebook-Fans verkauft werden, ist diese Methode nicht 100%ig sicher. Besser ist es da, wenn man sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlässt – sobald eine Facebook-Fanseite in einem Benutzer-Kommentar erwähnt wird, zeigt Facebook auf der Startseite des Unternehmens XY einen Zähler an. Dort heißt es im Beispiel von osthessen-news.de: „ 1.570 sprechen darüber" (Stand 26.05.2014) – Dieser Zähler sollte im gesunden Verhältnis zur Anzahl der „Gefällt mir"-Angaben stehen. Wie realistisch ist es, dass beispielsweise ein Unternehmen mit 40.000 „Gefällt mir"-Angaben wirklich nur von 30 Nutzern in Kommentarform erwähnt wird?
Ist es illegal, „Likes" zu kaufen?
Auf die Frage hin, ob der Erwerb falscher Fans illegal sei, antwortete der Heidelberger Unternehmer gegenüber osthessen-news.de erwartungsgemäß mit: „Also, wenn Sie mich fragen, nein. Das „liken" von Facebookseiten wird als unverbindliche Gefallensäußerung angesehen." Zum Thema Verbrauchertäuschung bestätigte uns der „Like"-Vertreiber, dass Unternehmen mit hohen „Gefällt mir"-Angaben Eindruck bei der möglichen Kundschaft schinden. Der Nutzer ließe „sich davon beeindrucken". Er könne aber keine Rechtssicherheit geben in Verbindung mit dem Erwerb der falschen „Likes".
Die Rückfrage bei einem auch im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Fuldaer Rechtsanwalt hat ergeben, dass die Frage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Jedenfalls sei ihm ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs noch nicht bekannt. Er selbst sei jedoch der Auffassung, dass ein Marktteilnehmer dann gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, wenn er sich gegenüber Mitbewerbern als besonders beliebt darstelle und sich auf diese Weise von diesen absetzen wolle. Er kaufe sich Likes ohne wirklich ernstgemeinten, auf ihn bezogenen Aussagegehalt. Er sieht darin eine Täuschungshandlung im Sinne von § 5 UWG, die allerdings auch bewiesen werden müsse.
20.000 ehrliche „Likes" – osthessen-news.de sagt danke!
Im Zuge dieses Artikels möchte sich osthessen-news.de bei den bisherigen 20.000 ehrlich erarbeiteten Facebook-Nutzern bedanken, die uns seit Jahren die Treue halten und uns mit ihren Facebook-Kommentaren und Nachrichten sinnvolle Denkanstöße geben. An dieser Stelle großes Lob an die osthessen-news.de-Community! (km)+++