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ULRICHSTEIN Nachtragswirtschaftsplan erforderlich

Stadt muss Abwasserbeiträge 2009 bis 2011 zurückzahlen - rund 1,45 Millionen Euro

14.07.14 - Die Stadt Ulrichstein hatte zur Abdeckung investiver Maßnahmen im Bereich des Abwasssernetzes unter Berücksichtigung einer globalen Beitragskalkulation Vorausleistungen auf den Abwasserbeitrag erhoben. Die erste Rate wurde im Jahr 2009 angefordert. Seit dieser Zeit war, wie bereits mehrfach berichtet, ein Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung anhängig. Bei der Erhebung der Vorausleistungen auf den Abwasserbeitrag hatte das Verwaltungsgericht Gießen den Bescheid aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Grund für diese für die Stadt Ulrichstein negative Entscheidung war insbesondere, dass nicht 50 Prozent des Leitungsnetzes im Bereich Abwasser ausgetauscht worden seien.

Nach Prüfung der Urteilsbegründung und in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand der Stadt Ulrichstein hatte der Magistrat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Mit Beschluss vom 10. Juni dieses Jahres war dieser jedoch vom Verwaltungsgerichtshof Kassel abgelehnt worden. Aufgrund der Nichtzulassung sind die ergangenen Bescheide rechtswidrig und die Stadt muss die erhobenen Abwasserbeiträge zurückzahlen. Diese Rückzahlung in Höhe von rund 1,445 Millionen Euro stand am Freitag im Mittelpunkt der Sitzung der Stadtverordneten im Rathaus. Größer als sonst üblich, war deshalb auch die Zahl der Zuschauer, die wohl eine längere Diskussion dazu erwartet hatten. Doch es ging relativ zügig über die Bühne, da von allen Fraktionen bereits im Vorfeld mündliche eine Zusage erfolgt war, die Gelder zurückzuzahlen, sollte die Erhebung rechtswidrig sein.

Zu der vom Magistrat erstellten Beschlussempfehlung stellte Heiko Müller (SPD) einen Änderungsvorschlag, der nach einer Sitzungsunterbrechung bei nur einer Enthaltung, einstimmig genehmigt wurde. Kernpunkt dabei: „Die Abwasserbeiträge, welche aufgrund der Vorausleistungsbescheide aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 eingezahlt wurden, werden zurückgezahlt“. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, eine eventuelle Verzinsung der eingezahlten Beiträge hinsichtlich der Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes und der Abgabenordnung zu prüfen. Bei einer Erläuterung dazu durch Bürgermeister Edwin Schneider, der darauf verwies, dass dies nur auf die eingelegten Widersprüche zutreffe, kam aus den Zuschauerreihen der Zwischenruf: „Schweinerei“.


Nachtragswirtschaftsplan erforderlich

Letztendlich sollen die erforderlichen Haushaltsmittel über einen Nachtragswirtschaftsplan bereitgestellt werden. Dieser wurde im Anschluss eingebracht und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Das Zahlenwerk hat nun statt einem Plus von 249.081 Euro ein Minus von 119.119 Euro im Erfolgsplan. Der Vermögensplan verändert sich von einem Plus von 142.981 Euro auf Null Euro. Der Gesamtbetrag der Kredite wird von bisher Null auf 1,336 Millionen Euro neu festgesetzt.

Bürgermeister Schneider beantwortete anschließend drei Anfragen des Stadtverordneten Heiko Müller betreffs Umfeldgestaltung der „Kulturellen Mitte“ in Unter-Seibertenrod, der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der Unwetterschäden vom 11. Juni 2014. So werde der Kostenrahmen bei der Umfeldgestaltung der Kulturellen Mitte eingehalten, die Webseite der Stadt werde ständig überarbeitet und die Beseitigung der Schäden des Unwetters gehe voran.

Zu Beginn der Sitzung im Rathaus, hatten die Stadtverordneten einstimmig die vom Planungsbüro Fischer (Linden) und von H. Adler vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Weipertsacker“ einstimmig genehmigt und das Planwerk als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. (gr)+++


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