Auf der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Montag standen zwei Stunden lang vor allem die Anfragen der Fraktionen zu ganz unterschiedlichen Themen. Damit auch die Bürgerschaft diese nachvollziehen kann, bietet "Osthessen-News" einen ganz besonderen Service: alle Anfragen - und vor allem die Antworten der hauptamtlichen Magistratsmitglieder "IM WORTLAUT - UNGEKÜRZT". Heute lesen Sie den 2. Teil, gestern bereits kam der 1. Teil - der Übersichtlichkeit wegen.
Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 02.03.2008 bezüglich Hessisches Vergabegesetz - Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke
Frage 1: Wie setzt der Magistrat dieses Gesetz hinsichtlich der Tariftreue um?
Antwort: Bei allen öffentlichen Ausschreibungsverfahren und bei den Angebotsverfahren im Rahmen der freihändigen Vergabe (bis 50.000 Euro) wird grundsätzlich eine Tariftreueerklärung von den Bietern gefordert. Sollten Nachfragen oder Rückfragen zu diesen Tariftreueerklärungen bestehen, kann zur Klärung des Sachverhaltes bei der IHK oder den Berufsverbän-den nachgefragt werden.
Frage 2: Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen?
Antwort: Die Kontrolle im Verantwortungsbereich der Stadt Fulda erfolgt auch bei freihändigen Vergaben über die Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes (siehe hierzu Magistratsbeschluss vom 11.02.2008).
Frage 3: Wie wird das Vergabekriterium „berufliche Erstausbildung“ berücksichtigt?
Antwort: Das Vergabekriterium bezüglich „berufliche Erstausbildung“ wird derzeit nicht explizit berücksichtigt, da hierdurch unzulässige wirtschaftliche Nachteile, vor allem für kleinere Firmen, entstehen würden. Für den Bereich der freihändigen Vergaben (unter 50.0000 Euro) kann das vorgenannte Kriterium Berücksichtigung finden, sofern die übrigen Rand-bedingungen wie fachliche Eignung, Wirtschaftlichkeit, Tariftreue etc. gegeben sind. Für den Bereich der öffentlichen Ausschreibungen über 50.000 Euro Vergabekriterium ist nicht ersichtlich, wie das Thema „berufliche Erstausbildung“ bei der Vergabe berücksichtigt werden könnte.
Anfrage der Stadtverordnetenfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.02.2008 bezüglich aktueller Marketingmaßnahmen für den Stadtbusverkehr Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke
Frage 1: Welche aktuellen Marketingmaßnahmen für den Stadtbusverkehr werden derzeit umgesetzt?
Frage 2: Welche sind geplant?
Antwort: Da beide Fragen ineinander greifen, werden sie zusammen beantwortet: ÖPNV-Marketingmaßnahmen werden sowohl RMVweit für alle 23 Verbundpartner als auch lokal durchgeführt.
Verbundweite Maßnahmen zum Tarifwechsel am 9.12.2007:
- neue Anschlussfahrkartenregelung: Ausdehnung auf alle Zeitkarten des Regeltarifs
- RMV-CleverCard: Ausweitung der bisherigen Schülerjahreskarte auf den Personenkreis der Auszubildenden. Des weiteren wurde die Nutzung auch für Gastschüler eingeführt.
- Einführung verbundweites HandyTicketing nach dem erfolgreichen Pilotprojekt in Frankfurt
- Weiterführung der konzeptionellen Vorarbeiten zur Einführung eines elektronischen Fahrscheins
- Einführung CityTicket in Fulda ab 10.06.2007: Das Ticket wird zusammen mit einem Fernverkehrsausweis der DB AG abgegeben,
- Werbung für Fulda in den XtraTour-Broschüren : Weihnachtsmarkt, Winterzeit, Ab ins Grüne, Alte Gemäuer, Badespaß
Lokale (eigene) Maßnahmen:
- Busschule: Kooperationsprojekt zwischen Schule, Schulamt, Ver-kehrsbetrieb und Präventionsrat zu den Themen:
Sicherer Weg zur Haltestelle
Verhalten an der Haltestelle
Richtiges Einsteigen in den Bus
Richtiges Verhalten im Bus
Richtiges Aussteigen aus dem Bus
Zielgruppe: Eltern und Schüler
Pilotprojekt in der Grundschule Gläserzell im September 2007
Angebot für alle 1. Grundschulklassen mit Fahrschülern ab dem Schuljahr 2008/2009
Modifiziertes Angebot der Busschule für die Brüder-Grimm-Schule
- „Neustart“ Buslotsenprojekt in 2008 (ab Sekundarstufe 1)
Kooperationsprojekt zwischen Schule, Schulamt, Stadtschülerrat, Polizei und Präventionsrat
- Regelmäßiger Kontakt mit einzelnen Schulen zum Thema „Schüler-beförderung“
- Teilnahme am Treffen der Behindertenvertretungen am 25.10.2007 – künftig regelmäßiger Kontakt
u.a. Thema: Hochschule Fulda – Fachbereich Pflege und Oecotrophologie
„Praxisbericht Nutzungsschwierigkeiten körper- und sehbehinderter Menschen im ÖPNV“
- Teilnahme am Treffen der VertreterInnen der Fuldaer Seniorengruppen am 08.11.2008 – künftig regelmäßige Teilnahme
- Infoblatt/Einleger in Seniorenratgeber „Preisreduzierte Tageskarte und 9-Uhr-Karte“
- Broschüre „Willkommen in Fulda – Das Magazin für Neubürger“
- VHS-Programm: Angebot Mobilitätstraining mit dem ÖPNV – Busfahren leicht gemacht
- Vorstellung der CleverCard im SSR und KSR
- Weiterer Aus- und Aufbau des Aktiven Beschwerdemanagements zwischen der Stadt und dem Verkehrsbetrieb.
Ziele: Beschwerden/Anregungen möglichst kurzfristig abhelfen/aufgreifen Information, warum kurzfristig eine Abhilfe nicht möglich ist; Darstellung der Zusammenhänge eines Eingriffs in das Gesamtgefüge
- Verbesserung Internetauftritt
- Optische Verbesserung der Eigenwerbung z.B. an Bussen
- Verbesserte Kommunikation des „Kundencenters Heertor“ und sei-ner Öffnungszeiten
- Regelmäßige Informationen in Fulda informiert – Einrichtung einer „Nahverkehrsecke“
Zur Attraktivitätssteigerung tragen auch die kontinuierlich seit vielen Jahren durchgeführten Infrastrukturverbesserungen wie Haltestellenausbau und Beschleunigungsmaßnahmen bei.
Zum Schluss noch ein paar Zahlen:
Beförderte Personen:
2004 .... 6.822.963
2005 .... 7.207.400 (+ 384.437)
2006 .... 7.510.733 (+ 303.333)
2007 .... Zahlen liegen noch nicht vor
Entwicklung des freien Verkaufs von Schülerjahreskarten/CleverCards:
2004 .... 269
2005 .... 381 (+ 112)
2006 .... 425 (+ 44)
2007 .... 511 (+ 86)
Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2008 betr. 1 Euro-Beschäftigte - Antwort von Herrn Oberbürgermeister Möller:
Frage: Wieviel Ein-Euro-Beschäftigte werden bei der Stadt Fulda im Durchschnitt beschäftigt?
Antwort: Im Bereich der Stadt Fulda werden vornehmlich in den städtischen Schu-len zur Unterstützung im Reinigungsbereich bzw. für Hilfstätigkeiten im Hausmeisterbereich sogenannte „1€- Jobber“ beschäftigt. Daneben gibt es Einsätze im Betriebsamt, in einigen Kindertagesstätten für Reinigungs- und Ordnungsarbeiten und vereinzelt auch in der Verwaltung, wie z.B. im Stadtarchiv und im Schlosstheater.
Die Zuweisung erfolgt meist für einen Zeitraum von 3-4 Monaten. In den letzten Monaten wurden durchschnittlich 6 Personen monatlich eingesetzt. Im Februar 2008 kamen 3 Personen zum Einsatz.
Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Partei „Die Republikaner REP“ bezüglich Bürgerhaus Aschenberg /Eigentumsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung am 17. März 2008
Frage 1: Hat die Zembsch Immobilien GmbH, Nürnberg, von der Stadt Fulda den unteren Stock gekauft?
Antwort: Nein
Frage 2: Hat die Stadt Fulda von der Zembsch Immobilien GmbH den oberen Stock gekauft?
Antwort: Alleineigentümerein der Immobilie, Aschenbergplatz 16-18, (Erdgeschoss: Bürgerhaus, Untergeschoss: Handelsfläche) war bis 2007 die GbR Fulda Aschenberg. Die Stadt Fulda hatte bis dahin ein Nutzungsrecht für den Bürgersaal und zusätzliche Flächen angemietet. Im Jahre 2007 wurde mit den Vertretern der GbR Fulda Aschenberg, Herrn Dr. Günther Zembsch, ein Teileigentumserwerb über das Erdgeschoss verhandelt. Die städtischen Gremien haben mit dem Beschluss über die MAG-Vorlage 145/2007 den Erwerb des Teileigentums des Erdgeschosses zum Preis von 398.000 € zugestimmt. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 15.06.2007 unterzeichnet. Die Grundbuchänderungen erfolgten im Oktober 2007. Die Zembsch Immobilien Erlangen verwaltet den Teileigentumsanteil (unteres Geschoss) für die GbR Fulda Aschenberg.
Anfrage der CDU – Stadtverordnetenfraktion betr. Sicherheitskonzept der Stadt Fulda anlässlich des Schützen- und Volksfestes .... Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2008
Antwort 1: Um die Belästigungen, Auseinandersetzungen und den Alkoholkonsum im Umfeld des Schützen- und Volksfestes zu verhindern, wird die Stadt Fulda für das Schützen- und Volksfest im nächsten Jahr, gemeinsam mit der Polizei ein Sicherheitskonzept, welches sich schwerpunktmäßig auf das nähere Umfeld des Schützenfestes konzentriert, erarbeiten. Die bewährten Sicherheitsmaßnahmen am Festplatz selbst werden beibehalten.
Antwort 2: Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG), in der Fassung vom 23.11.2006, handelt es sich bei Tankstellen um reguläre „Verkaufsstellen“ im Sinne des Gesetzes. Nach § 3 HLöG dürfen Verkaufsstellen an den Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 00.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen dürfen Tank-stellen von 00.00 bis 24.00 Uhr, ausschließlich Reisebedarf abgeben. Auf Basis des aktuellen Hessischen Ladenöffnungsgesetzes kann kein Einfluss auf den Verkauf von alkoholischen Getränken an der Tankstelle genommen werden. +++