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21.04.08 - Hünfeld

HARETER (IG Metall) prognostiziert: "ONDAL will Mitarbeiter billig abservieren"

Der Gewerkschaftssekretär Ferdinand Hareter von der IG Metall Hanau/Fulda hat den Vorwurf erhoben, bei der ONDAL Industrietechnik GmbH in Hünfeld sollten "Mitarbeiter billig abserviert werden". In einer heute Nachmittag verbreiteten Presseerklärung schrieb Hareter: „Dass heute Firmen oder Firmenteile ver- und gekauft werden wie billige Semmeln, daran hat man sich ja fast schon gewöhnt. Das große Monopoly ist voll in Gang. Wie jetzt bei Ondal Industrietechnik GmbH in Hünfeld geplant, sollen die Mitarbeiter gleich mit verhökert werden und da heißt es für die Belegschaft: Aufgepasst. Der Verkaufsprozess ist so eingefädelt, dass wir zum Ergebnis kommen, dass bei Ondal die betroffenen 28 Mitarbeiter billig abserviert werden sollen“, erklärt der Gewerkschaftler.

Laut Hareter wolle die Geschäftsleitung den Deal geräuschlos und arglistig über die Bühne bringen. Die Produktbereiche Saunasteuerungen und Anwendungstechnische Geräte (ATG) sollen verkauft werden. Vorab wolle man die beiden Produktbereiche erstmal in eigenständige GmbH’s ausgliedern. 22 Mitarbeiter sollen zum 01. Juli 2008 in die Tape Processing GmbH und 6 Mitarbeiter in die Ondal Friseurtechnik GmbH übergehen. Bei beiden GmbH’s werde es sich um 100 %-ige Töchter der Ondal Industrietechnik handeln.

Dann sollen die beiden neu gegründeten GmbH’s gleich wieder verkauft werden. Nach Auffassung der IG Metall könne das böse Folgen für die Mitarbeiter/innen haben. Um das ganze Prozedere abzuwickeln, müsse zweimal ein Betriebsübergang erfolgen. Jedem Betriebsübergang nach § 613a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der betroffene Mitarbeiter widersprechen. Und genau hier werde das perfide Vorgehen der Geschäftsleitung deutlich.

Widerspreche ein Mitarbeiter beim ersten Betriebsübergang, so wäre er z.B. als Industriemechaniker vergleichbar mit allen anderen Industriemechanikern der 450-köpfigen Belegschaft. Ondal könnte schwerlich kündigen, da auch noch ca. 100 Leiharbeitnehmer beschäftigt würden. Ganz anders sehe es aus, so Hareter, seien die 28 Mitarbeiter/innen erst mal in den eigenständigen GmbH’s untergebracht. Würden diese verkauft, seien die Leute nur noch mit den Mitarbeitern der GmbH vergleichbar. Auch der Widerspruch gegen den Betriebsübergang bei Verkauf stehe auf schwachen Füßen, da ja der Arbeitsplatz weggefallen sei. Somit sei der einzelne Mitarbeiter dann fast chancenlos.

In dem Prozess werde laut Hareter auch gegen einschlägige Gesetze, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und gegen jeglichen Anstand verstoßen. Hier werde deutlich, dass die Geschäftsleitung ihre „lieben Mitarbeiter/innen“ wenig achte. Weshalb wolle man sie sonst so über den Tisch ziehen?

Laut § 111 Betriebsverfassungsgesetz hätte die Geschäftsführung den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung rechtzeitig und umfassend unterrichten und diese mit ihm beraten müssen. Des Weiteren sei der Unternehmer gehalten, mit dem Betriebsrat in ernsthafte Verhandlungen über einen Interessenausgleich einzutreten (§ 112 BetrVG). In diesen Verhandlungen gehe es um das »Ob«, »Wie«, »Wann« und den »Umfang« der Betriebsänderung, insbesondere um die Frage, ob Alternativen möglich seien.

Laut Hareter habe der Unternehmer bei Ondal dies alles nicht gemacht, sondern die Mitarbeiter/innen kalt erwischt. Hier lägen klare Gesetzesverstöße vor. Erschwerend käme hinzu, dass der Betriebsratsvorsitzende Göllmann (kein IG Metall-Mitglied) mit der ganzen Situation überfordert scheine.

„Ein erfahrener und durchsetzungsfähiger Betriebsrat würde den ganzen Prozess stoppen, wenn nötig über das Arbeitsgericht. Erst müsse der Betriebsrat nach Recht und Gesetz informiert, die Angelegenheit mit ihm beraten und dann über Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden“, so Hareter abschließend.+++

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