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- Symbolbild: Pixabay

BAD HERSFELD Polizei warnt vor Fake-Onlineshops

Gerade nochmal Glück gehabt - Rentner tappt in Online-Falle

24.08.17 - Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann. Doch hinter dem Online-Händler können sich auch Betrüger verbergen, die mit so genannten "Fake-Shops" Online-Einkäufer abzocken wollen. Diese gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Das ist das Ziel der Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum wollen diese das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum Kauf animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen. Die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können. Da die Täter meist aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg ahnungslose Online-Einkäufer um ihr Geld bringen.

So erging es einem 73-jähriger Rentner aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Er war bei Internetrecherchen auf einen angeblichen Internetshop für Wertmetalle gestoßen und hatte am vergangenen Freitag den 18.08. über 8.500 Euro auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland überwiesen. Damit wollte er einen 250 Gramm schweren Goldbarren kaufen. Am gestrigen Montag rief dann ein Mitarbeiter seiner Hausbank an und teilte ihm mit, dass es mit der Überweisung Schwierigkeiten geben würde und er bitte die Polizei aufsuchen solle. Der Rentner setzte sich mit dem Betrugskommissariat der Hersfelder Kripo in Verbindung. Erste Ermittlungen der Kripo ergaben, dass er Opfer eines sogennanten Fake-Internetshops geworden war. Das begünstigte Konto war zu seinem großen Glück bereits gesperrt. Somit kann die Überweisung höchstwahrscheinlich wieder rückgebucht werden.


Um Fälle wie diesen zu vermeiden, sollte jeder bei einer Einkauftour im Netz die folgenden Tipps der Polizei befolgen.

Tätigen Sie keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern, wie dem Händler vor Ort, vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.

Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein. Dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.

Die Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler.

Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können aber nur kurzfristig rückgängig gemacht werden, wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an Ihre Bank. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.

Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am Besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.


Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein und Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten, wie beispielsweise Bargeldtransfer, kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.

Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails oder andere Belege. Drucken Sie diese aus. Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese meist aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.+++


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