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Vor Beginn der Gerichtsverhandlung heute vor dem Oberlandesgericht haben einige Gewerkschafter mit einer Aktion die Klage gegen die Gewerkschafter als "einen Versuch die Gewerkschaften an die Kette zu legen" symbolisch dargestellt.

27.01.09 - FULDA

Vergleich vor OLG zwischen DGB und HELMIG wegen "Prangeraktion"

„Die feinste Satire ist die, deren Spott mit so wenig Bosheit und so viel Überzeugung verbunden ist, dass er selbst diejenigen zum Lächeln nötigt, die er trifft.“ Diese Kunst - wie sie Aphoristiker Georg Christoph Lichtenberg definierte - ist den Gewerkschaften bei ihrer Kundgebung am 1. Mai 2007 eindeutig nicht gelungen. Statt zu lachen, verklagte der betroffene „milliardenschwere“ Unternehmer Dr. Lutz Helmig die Urheber der so genannten Prangeraktion. Heute musste sich der Zivilsenat des Kasseler Oberlandesgerichts in zweiter Instanz mit dem Vorfall beschäftigen.

Der Vergleich: keine Wiederholung, kein Schmerzensgeld

Der erst politische – später juristische – Streit endete mit einem Vergleich, der sich in Juristendeutsch, wie folgt liest: „Die Beklagten werden es in Zukunft ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unterlassen, eine Fotografie des Gesichts des Klägers zur Darstellung einer an einen Pranger angelehnten Person zu nutzen.“ Ferner muss die Gewerkschaft kein Schmerzensgeld zahlen. Die Prozesskosten werden zwischen beiden Parteien geteilt.

Zum Hintergrund:

Ein namentlich nicht genannter Aktivist hatte sich vor knapp zwei Jahren bei der Gewerkschaftsaktion in einen Pranger „einspannen“ lassen. Auf dem Gesicht trug er eine Maske, die Helmigs Gesicht zeigte. Diese Darstellung löste in Fulda heftige Kritik aus. Landrat Bernd Woide und Oberbürgermeister Gerhard Möller (beide CDU) beispielsweise sprachen von einer „völlig neuen Dimension der persönlichen Verunglimpfung und Diffamierung“. (http://osthessen-news.de/beitrag.php?id=1135619 ).

Die Gewerkschaften sahen in dieser „Pranger-Kritik“ wiederum eine „einseitige öffentliche Parteinahme zu Gunsten von Helmig“ und wiesen sie als „sachlich höchst fragwürdig“ zurück. (Zu den Gründen: http://osthessen-news.de/beitrag.php?id=1135713 ) Ferner berief sich die Gewerkschaft auf ihr Recht zur Meinungsfreiheit.

Persönliche Ehre contra Meinungsfreiheit

Zwischen persönlicher Ehre auf der einen Seite und der Meinungsfreiheit auf der anderen Seite mussten auch die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Fulda hatte Ende 2007 in der Prangeraktion eine „schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ von Dr. Helmig gesehen, für die die Gewerkschafter 15.000 Euro zahlen sollten. Außerdem wurden die Verantwortlichen zur Unterlassung verurteilt. ( osthessen-news berichtete http://osthessen-news.de/beitrag.php?id=1144138 )

„Heute stellte die Kammer fest, dass Helmig eine relative Person der Zeitgeschichte ist“, berichtete der Regionsvorsitzende der DGB-Region Südosthessen Frank Hermann auf Anfrage. „Deshalb muss er auch mit der Verwendung seines Bildes bei politischen Aktionen leben - auch ohne seine Zustimmung“, gibt er die Klarstellung des Gerichtes wieder. „Auf dieser Grundlage waren wir bereit, einen Vergleich zu schließen.“ Schließlich dürfe Lutz Helmig weiterhin Gegenstand von politischen Auseinandersetzungen sein. Auch der symbolische Pranger könne weiter genutzt werden. Ebenso seien zugespitzte satirische Aktionen weiterhin zulässig. „Wir mussten unsere Rechtsposition, wonach die Aktion durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht aufgeben“, betonte Hermann gegenüber osthessen-news.

In einer Presseerklärung von Dr. Helmig (Aton GmbH Fulda) heißt es wörtlich: " Urteil im DGB-Prozess. In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Herrn Dr. Helmig und einzelnen Vertretern des DGB wegen der Aktion am 01. Mai 2007 hat die Gegenseite dem von Herrn Dr. Helmig und seinem Prozessvertreter vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt und eine umfassende Unterlassungserklärung abgegeben. Damit hat die Gegenseite eingestanden, dass die streitgegenständliche Darstellung ehrverletzend gewesen ist und wird dies künftig unterlassen. Im Gegenzug verzichtete Dr. Helmig auf einen Schadensersatz."

Erste Reaktionen auf den Vergleich

In einer ersten Reaktion begrüßte der Kreisverband der Linken in Fulda den Vergleich. Für die Linke sei es von besonderer Bedeutung, dass damit die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt worden sei. „Die Gewerkschaften haben das Recht, Unternehmen in der Öffentlichkeit für ihr unsoziales Verhalten zu kritisieren.“

"Der gute Herr Helmig versucht herauszuholen, was herauszuholen ist“, kommentiert Hermann die Pressemitteilung der Aton GmbH und widerspricht der Darstellung der Gegenseite. „Der Vergleich wurde vom Vorsitzenden Richter vorgebracht.“ Auch das Eingeständnis, „dass die streitgegenständliche Darstellung ehrverletzend gewesen ist“, habe es nie gegeben. Hermann: „Die Frage, ob die juristische Ehrverletzung vorgelegen hat, wurde nicht beantwortet. Wir haben in keiner Art und Weise erklärt, dass das eine ehrverletzende Darstellung war. Und dabei bleibt es.“

Obwohl die Gewerkschaft keine Rechtspflicht anerkennt, erklärt sie sich in dem gerichtlichen Vergleich aber dazu bereit, die Prangeraktion nicht in derselben Art zu wiederholen. Auf die Frage, warum die beklagte Seite dazu bereit war, antwortete Hermann: „Wir hatten ohnehin nicht vor, eine weitere Prangeraktionen mit Lutz Helmig zu machen.“ Außerdem sei es der Gewerkschaft schon immer um die Sachauseinandersetzung gegangen.

Auch 2009 wieder Mai-Aktionen?“

Statt "Lohndumping und Tarifflucht" in 2008 können sich in diesem Jahr am 1. Mai die Gewerkschaften vorstellen, dass möglicherweise die Finanzkrise und die Bankenwirtschaft zu Themen werden. Mit politischen Aktionen von Seiten der Gewerkschaft sei wieder zu rechnen, hieß es. Um ein juristisches Nachspiel zu vermeiden, wird dabei wohl auch an ein Zitat des österreichischen Satirikers Karl Kraus gedacht: „Eine Satire, die der Zensor versteht, wird mit Recht verboten...!“ (Daniel Kister) +++ +++


Das Bild entstand heute im Gerichtssaal des 14. Zivilsenates im Oberlandesgericht (OLG) in Kassel

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