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29.04.10 - REGION

Verbraucherzentrale warnt vor "Frau Fröhlich"- telefonische Betrugsmasche

In den letzten Wochen berichteten Verbraucher der Verbraucherzentrale Hessen mehrfach von Anrufen einer "Daniela Fröhlich". Frau Fröhlich behaupte, von der Verbraucherberatung aus Frankfurt zu sein. Sie frage gezielt nach Bankdaten, die sie abgleichen müsse. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Betrugsmasche, mit der offensichtlich das Konto leer geräumt werden soll. "Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden", heißt es dazu in einer Pressenotiz. Im vorliegenden Fall rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Anzeige bei der Polizei.

Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen verbotene und unlautere Werbung unterstützen will, sollte sich an der Online-Umfrage auf http://www.verbraucher.de beteiligen. Außerdem sollte jeder verbotene Werbeanrufe der Bundesnetzagentur mitteilen, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen kann. Die Verbraucherzentrale Hessen bekommt nach eigenen Angaben immer wieder Hinweise von Bürgern dahingehend, dass sie Anrufe von der „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder dem „Verbraucherschutz“ erhalten. Meist gehe es darum, dass sich die Angerufenen in kostenpflichtige Werbesperrlisten eintragen lassen sollen, damit sie besser vor unlauterer Telefonwerbung geschützt seien. Häufig würde dann auch nach Bankdaten gefragt, damit die Beträge zwischen 50 und 80 Euro gleich abgebucht werden können. „Diese Firmen missbrauchen das Vertrauen, dass die Verbraucherzentralen bei Verbrauchern und in der öffentlichen Meinung genießen, um selbst Geschäfte zu machen“, so Ute Bitter, Ju-ristin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Umfrage zu unlauterer Telefonwerbung

Seit dem 22. März 2010 können Verbraucher beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem sie die unerlaubten Anrufe dokumentieren und an die Verbraucherzentrale Hessen weiterleiten. Via Internet ist dies über das Online-Formular unter www.verbraucher.de möglich. Zusätzlich liegen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen entsprechende Beschwerdeformulare bereit, in denen die Eck-daten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Jede einzelne Beschwerde, sei es online über die Internetseite der Verbraucherzentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Beratungsstellen wird nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen anonymisiert erfasst und ausgewertet. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.

Verbotene Werbeanrufe an die Bundesnetzagentur melden

Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unter-nehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Für die Verhängung der Bußgelder ist die Bundesnetzagentur zu-ständig. Verbraucher sollte etwaige Verstöße von Unternehmen daher an folgende Adresse melden: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Schütt 13, 67433 Neustadt, Fax: (06321) 93 41 11, Telefon: 0291-99 55 206, Mail: [email protected]

Allerdings benötigt die Bundesnetzagentur für die Verhängung des Bußgeldes auch konkrete Informationen. Deshalb sollten die Angerufen während des Telefonats folgende Notizen machen und an die Bundesnetz-agentur melden: Datum und Uhrzeit des Anrufes, evtl. die Rufnummer, Namen des anrufenden Unternehmens, des Gesprächspartners und die Leistung, für die geworben wird.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass sie:

· keine Verbraucher anruft, um diesen Produkte, Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten;

· persönliche Daten von Verbrauchern nicht an Dritte weitergibt und

· weder auf ihrer Internetseite noch in anderen Publikationen noch in der Beratung Werbung für gewerbliche Anbieter macht und keine Empfeh-lungen für gewerbliche Anbieter ausspricht.

· Verbraucher werden von der Verbraucherzentrale nur angerufen, wenn ein zuvor vereinbarter Termin verschoben werden muss. Gelegentlich beauftragen Verbraucherzentralen oder der Verbraucherzentrale Bun-desverband seriöse Institute mit einer Meinungsumfrage bei Ver-brauchern. Diese legitimieren sich aber in ausreichender Weise und bewerben weder Produkte oder Dienstleistungen noch fragen sie nach sensiblen Daten. +++

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