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31.07.10 - Fulda

Abwassergebühr für Regenwasser mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen umgehen

Für Regenwasser, das über versiegelte, also zum Beispiel über betonierte Flächen fließt und dort nicht versickern kann, werden die Grundstücksbesitzer künftig zur Kasse gebeten. Denn: Während sich andere Kommunen noch in der Entscheidungsphase befinden, hat der Abwasserverband Fulda inzwischen beschlossen, dass Verbraucher in Fulda, Petersberg und Künzell ab Anfang 2012 zusätzliche Abgaben für Regenwasser leisten müssen, das von ihrem Anwesen in die Kanalisation eingeleitet wird. Gerade für Eigentümer großer Grundstücke bedeutet dies eine finanzielle Mehrbelastung. Hintergrund der neuen Abwassergebühr für Regenwasser: Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes sieht es als notwendig an, neben dem verbrauchten Frischwasser auch die Beseitigung von Niederschlag in die Abwassergebühr einzurechnen, weil beides Kosten verursache. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der Größe der jeweiligen versiegelten Flächen.

Doch es gibt nach Meinung von Industriefirmen einen Weg, diese Abwassergebühren zu umgehen: durch eine sogenannte „Entsiegelung“ der Grundstücksflächen, indem beispielsweise die eigene Gartenterrasse nicht betoniert oder gepflastert wird, sondern der Eigentümer auf wasserdurchlässige Bodenbeläge elastischer Gummiplatten aus PU-gebundenem Gummigranulat oder alternativ aus Stein zurückgreift.

Richtlinie dieser Produkte ist jeweils der sogenannte Wasserdurchlässigkeitsbeiwert, der für die Herstellung und Güteüberwachung festgelegt ist und die Wassermenge misst, die versickern kann. Bei den wasserdurchlässigen Bodenbelägen aus Gummi gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten – die Fallschutzplatten und die Elastikplatten. Beide bestehen aus dem gleichen Material und werden im gleichen Verfahren gefertigt. Fallschutzplatten haben ein Prüfzeugnis für bestimmte Fallhöhen nach der Euronorm EN 1177. Dementgegen sind Elastikplatten in der Regel dünner und benötigen kein Prüfzeugnis, da die Fertigungsverfahren vollkommen identisch sind. Diese Elastikplatten werden häufig im Balkon- oder Terrassenbereich eingesetzt.

Die Stadt Hünfeld, die bereits seit einigen Jahren Abwassergebühren für Regenwasser versiegelter Flächen berechnet, hat auf ihrer Website (http://huenfeld.de/stadt/rathaus_b-buero_02.htm) eine Aufstellung wasserdurchlässiger Baumaterialien und deren Hersteller eingestellt. Ab einer Versickerungsfähigkeit von mindestens 104,4 Litern/s/ha des wasserdurchlässigen Bodenbelages werden die Grundstücksbesitzer von diesen zusätzlichen Gebühren befreit.

Einer der dort aufgeführten Hersteller ist das Fuldaer Unternehmen Marotech. „Unsere Elastikplatten aus Sekundärkautschuk sind wasserdurchlässig und gelten nicht als versiegelte Fläche. Bei Bedarf erhalten interessierte Bauherren das Gutachten zur Vorlage bei der Behörde, um die Gebühr für die Bodenversiegelung zu umgehen“, betont Steffen Uth von der Geschäftsleitung der Marotech GmbH. Die Wasserdurchlässigkeit ist mit 1.960 Liter/s/ha um ein vielfaches höher, als bei einem zugelassenen wasserdurchlässigen Poren-Betonstein. Interessenten können sich solche elastischen Bodenbeläge auf den Musterflächen des Fuldaer Unternehmens im Industriepark West, Heinkelstraße 2-4, ansehen.

Für Fulda, Petersberg und Künzell sollen nun die grundstücksbezogenen Daten über die Eigentümer mittels Fragebogen zusammengetragen werden. Anschließend erfolgt ein Abgleich der Angaben mit bereits vorhandenen Katasterdaten und Luftbildern. Um die Bevölkerung weiter über das Thema aufzuklären, plant der Abwasserverband Fulda Info-Abende und Sprechstunden. +++

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