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21.10.10 - REGION

Thomas MANN berichtet aus Europaparlament: Mutterschutz auf 20 Wochen

"Das europäische Parlament (EP) hat beschlossen, dass der Mutterschutz europaweit auf 20 Wochen ausgedehnt werden soll, in Deutschland sind es bisher 14 Wochen. Eine enorme Kostenexplosion für Unternehmen wurde dennoch vermieden. Mit deutlicher Mehrheit konnten sich meine Anträge durchsetzen, die Deutschland eine Anrechnung von 4 der 6 zusätzlichen Mutterschutzwochen auf die Elternzeit erlauben", erklärte der heimische Europaabgeodnete Thomas Mann in einer Pressemitteilung.

Das EP habe verstanden, dass das deutsche Kombi-Modell aus Mutterschutz und Elternzeit vorbildlich und daher schützenswert sei. Statt der befürchteten 1,7 Mrd. Euro werde dem Babyschutz-Europameister deutlich geringere Mehrkosten für den neuen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub der Arbeitnehmer entstehen. Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub bei 100%-Lohnfortzahlung werde zu Mehrkosten von rund 470 Mio. Euro führen. Es sei noch völlig unklar, wer in Deutschland die Zeche für den neuen Vaterschaftsurlaub zahlen solle. "Außerdem konnten rund 490 Mio. Euro Mehrkosten für den Vater- und Mutterschaftsurlaub von Selbstständigen verhindert werden, betonte Thomas Mann.

"Ich befürchte, das EP hat Müttern und Vätern heute einen Bärendienst erwiesen. Beweislastumkehr zu Lasten der Unternehmen im Streitfall, eine weitere Verschärfung des Kündigungsschutzes sowie das schwammige Überstundenverbot können in der Praxis schnell zu zusätzlichen Einstellungshindernissen führen und damit die Geburtenrate eher schwächen als steigern", erklärte Thomas Mann, der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU im EP.

Keine Überstunden mehr während Schwangerschaft und Stillzeit (ÄA 37)

"Nach dem deutschen Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitstag für Schwangere 'nicht länger als 8 ½ Stunden' (§ 8 MuSchG) sein. Die heute vom EP verabschiedete Revision verwischt diese klare Definition und schreibt vor, dass während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit keine Überstunden geleistet werden sollen. Dies ist nicht im Interesse von Schwangeren, die z.B. in den ersten Monaten durch Überstunden hinzuverdienen wollen. Ich rufe die Bundesregierung auf, im Rat für die notwendige Flexibilität zu sorgen", unterstrich Thomas Mann, der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EP.

Verlängerung des Kündigungsschutzes für Mütter um 6 Monate (ÄA 52)

"Der vom EP verabschiedete Text sieht vor, den Kündigungsschutz für die Mutter zu verlängern: Vom 'Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs', soll der neue Zeitraum andauern. Die bisherige deutsche Regelung (§ 9 MuSchG) sieht einen Kündigungsschutz vom 'Beginn der Schwangerschaft bis nach Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung' vor. Durch die Neuregelung ergibt sich eine Verlängerung des Kündigungsschutzes um mindestens 6 Monate im Mutterschutz", erklärte Thomas Mann.

Neuer Kündigungsschutz für Väter (ÄA 54)

"Laut dem EP-Gesetzesvorschlag, sollen auch Väter künftig mit einem Kündigungsschutz ausgestattet werden. Wer den vom EP vorgeschlagenen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen antritt, erhält einen mindestens 6 monatigen Kündigungsschutz", erläuterte Mann.

Beweislastumkehr beschlossen (AM 73)

"Das EP hat heute eine Beweislastumkehr bei Verfahren wegen Verstößen gegen die Mutterschutzrechte beschlossen. Die Beweislast soll künftig beim Arbeitgeber liegen, damit ist auch ein neuer umfassender Dokumentationszwang verbunden, was zusätzliche Einstellungshindernisse aufbaut", erklärte der Europaabgeordnete abschließend. +++

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