Bei der Einrichtung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitlose will sich der Landkreis Fulda "eng mit den Akteuren des regionalen Arbeitsmarkts" abstimmen. Auf der konstituierenden Sitzung des kommunalen Fachbeirats, der den Landkreis Fulda in Fragen der Betreuung und Vermittlung von Empfängern des Arbeitslosengelds II beraten und unterstützen soll, sicherte Kreisbeigeordneter Woide zu, dass mit dem arbeitsmarktpolitischen Instrument der fälschlicherweise so bezeichneten Ein-Euro-Jobs zurückhaltend umgegangen werde. “Wir wollen kein Strohfeuer entzünden, das möglicherweise kurzfristig die Arbeitslosenstatistik beschönigt, aber langfristig reguläre Arbeitsplätze abbaut.“
Dem kommunalen Fachbeirat, dessen Geschäftsführung beim Amt für Arbeit und Soziales angesiedelt ist, gehören neben dem Ersten Kreisbeigeordneten jeweils ein Vertreter der Stadt Fulda, der Agentur für Arbeit Fulda, der Industrie- und Handelskammer Fulda, der Kreishandwerkerschaft Fulda, des Arbeitsgeberverbandes Osthessen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege an. Je nach Themenlage können weitere sachkundige Personen hinzugezogen werden. Die Mitglieder werden vom Kreisausschuss für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags berufen. Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, den Landkreis bei der Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten zu beraten.
Nach dem Prinzip Fördern und Fordern sollen Arbeitsgelegenheiten erwerbsfähige Hilfebedürftige für eine Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereiten. Die Tätigkeiten müssen der Allgemeinheit zugute kommen und ergänzend zu den üblichen Aufgaben erbracht werden. Es dürfen dadurch keine regulären Arbeits- beziehungsweise Planstellen ersetzt werden. Arbeitsgelegenheiten sind auf längstens sechs Monate befristet, sollten 15 Wochenstunden nicht unterschreiten und werden pro geleisteter Arbeitsstunde mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 Euro plus anfallende Fahrtkosten vergütet. Wichtig ist, dass die Hilfeempfänger diese Vergütung zuzüglich zum Arbeitslosengeld II erhalten.
Arbeitsgelegenheiten können von allen kommunalen, kirchlichen und freigemeinnützigen Organisationen und Körperschaften, eingetragenen Vereinen und Selbsthilfegruppen sowie öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben angeboten werden. Als mögliche Einsatzgebiete nannte Woide auf der Beiratssitzung insbesondere den Sozialbereich mit Kindertagesstätten sowie Behinderten- und Jugendeinrichtungen, Landschaftspflege, Naturschutz und Naherholung, die Verbesserung des Wohnumfelds, sonstige Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie den Denkmalschutz. Zunehmend nachgefragt würden Arbeitgelegenheiten auch für die Pflege von Sportanlagen und die Ganztagsbetreuung an Schulen.
Erster Kreisbeigeordneter Woide bekräftigte seine Auffassung, gemeinsam mit den Beteiligten am regionalen Arbeitsmarkt entscheiden zu wollen, wo solche Arbeitsgelegenheiten sinnvoll seien. Alternativ sollte über andere Lösungsmodelle wie beispielsweise Lohnkostenzuschüsse nachgedacht werden. Der Abteilungsleiter für aktivierende Hilfen beim Amt für Arbeit und Soziales, Ulrich Nesemann, ergänzte, dass die neu erwachten Begehrlichkeiten insbesondere von privaten Interessenten sorgfältig geprüft werden müssten. Obwohl es sich bei gemeinnützigen Tätigkeiten um ein bewährtes Instrument der Arbeitserprobung handele, dürften damit keine Arbeitsplätze oder ehrenamtliche Strukturen gefährdet werden. +++